Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks

Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten für die Sanierung eines dioxinbelasteten Grundstücks als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig.

Die Kos­ten für die Sanie­rung eines mit Dioxin belas­te­ten Ein­fa­mi­li­en­haus­grund­stücks sind als außer­ge­wöhn­li­che Belas­tung abzieh­bar. Der Bun­des­fi­nanz­hof hat aller­dings eine gan­ze Rei­he an Vor­aus­set­zun­gen an die Abzieh­bar­keit geknüpft:

  • Den Eigen­tü­mer trifft kei­ne Schuld an der Belas­tung und die Belas­tung war für ihn beim Kauf nicht erkenn­bar.

  • Es bestehen kei­ne rea­li­sier­ba­ren Ersatz­an­sprü­che gegen Drit­te.

  • Der Eigen­tü­mer ist boden­schutz­recht­lich zur Sanie­rung ver­pflich­tet oder es geht eine Gesund­heits­ge­fähr­dung vom Grund­stück aus, die durch ein amt­li­ches tech­ni­sches Gut­ach­ten vor der Sanie­rung nach­ge­wie­sen wird.

  • Die Grö­ße des Grund­stücks liegt im Rah­men des Übli­chen.