Kosten für ein Auslandsstudium

Ein Auslandsstudium des Kindes berechtigt auch dann nicht zu einem höheren Freibetrag, wenn die Ausbildung im Inland gar nicht angeboten wird.

Für ein aus­wär­tig unter­ge­brach­tes, voll­jäh­ri­ges Kind in Berufs­aus­bil­dung kön­nen die Eltern einen Frei­be­trag von bis zu 924 Euro gel­tend machen. Die­ser Frei­be­trag erhöht sich nicht durch ein Aus­lands­stu­di­um des Kin­des — selbst dann, wenn eine Aus­bil­dung zum ange­streb­ten Beruf im Inland gar nicht ange­bo­ten wird. Auch der Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Aus­bil­dungs­kos­ten schei­det aus, weil hier nur Kos­ten für die eige­ne Aus­bil­dung ange­setzt wer­den kön­nen, aber kei­ne Unter­halts­auf­wen­dun­gen für Kin­der.