Doppelbelastung mit Umsatzsteuer und Grunderwerbsteuer

Ob die Einbeziehung zukünftiger Bauleistungen in die Grunderwerbsteuer eine unzulässige Sonderumsatzsteuer ist, muss demnächst der Europäische Gerichtshof entscheiden.

Vom Nie­der­säch­si­chen Finanz­ge­richt hat der Euro­päi­sche Gerichts­hof ein Pro­blem zur Ent­schei­dung vor­ge­legt bekom­men. Es geht um die Fra­ge, ob die Ein­be­zie­hung künf­ti­ger Bau­kos­ten in die Bemes­sungs­grund­la­ge der Grund­er­werb­steu­er recht­mä­ßig ist, weil der Käu­fer auf die Bau­leis­tun­gen außer­dem auch Umsatz­steu­er zah­len muss. Die Grund­er­werb­steu­er könn­te dann näm­lich den Cha­rak­ter einer unzu­läs­si­gen Son­der­um­satz­steu­er haben. Der Aus­gang die­ses Ver­fah­rens ist höchst unge­wiss, Betrof­fe­ne kön­nen aber beim Finanz­amt unter Hin­weis auf das lau­fen­de Ver­fah­ren das Ruhen ihres Ein­spruchs­ver­fah­rens bean­tra­gen.