Festsetzung des Solidaritätszuschlags nicht mehr vorläufig

Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.

Nach­dem das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt eine Ver­fas­sungs­be­schwer­de zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag nicht zur Ent­schei­dung ange­nom­men hat­te, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um wie erwar­tet reagiert: Die Fest­set­zung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags erfolgt ab sofort nicht mehr vor­läu­fig, und noch anhän­gi­ge Ein­spruchs­ver­fah­ren kön­nen auch nicht wei­ter ruhen.