Festsetzung des Solidaritätszuschlags nicht mehr vorläufig
Der Vorläufigkeitsvermerk zum Solidaritätszuschlag wurde umgehend aufgehoben, nachdem eine Verfassungsbeschwerde dazu gescheitert ist.
Nachdem das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde zum Solidaritätszuschlag nicht zur Entscheidung angenommen hatte, hat das Bundesfinanzministerium wie erwartet reagiert: Die Festsetzung des Solidaritätszuschlags erfolgt ab sofort nicht mehr vorläufig, und noch anhängige Einspruchsverfahren können auch nicht weiter ruhen.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bundestag beschließt Investitionsbooster
- Gewinnerzielungsabsicht hat keinen Einfluss auf erweiterte Kürzung
- Gewinnzuschlag bei Auflösung der Reinvestitionsrücklage verfassungskonform
- Zweites Schreiben zur E-Rechnung geplant
- Mindestlohn soll in zwei Schritten auf 14,60 Euro steigen
- Nachträgliche Vorlage der Schlussbilanz bei Umwandlungen
- Angestellte Gesellschafter einer Personengesellschaft zählen bei der Lohnsumme mit
- Entgeltaufteilung bei Kombiangeboten
- Länder fordern Ausgleich für Steuerausfälle durch Wachstumsbooster
- Erste Frist für Kassenmeldepflicht läuft Ende Juli aus