Elektronischer Einkommensnachweis ab 2010

Die bisherigen Papierbescheinigungen beim Antrag auf Sozialleistungen sollen ab 2010 schrittweise durch einen Elektronischen Einkommensnachweis (ELENA) ersetzt werden.

Beim Antrag auf Sozi­al­leis­tun­gen müs­sen Arbeit­neh­mer bei der zustän­di­gen Behör­de einen Ein­kom­mens­nach­weis vor­le­gen. Die Bun­des­re­gie­rung will die bis­he­ri­gen Papier­be­schei­ni­gun­gen durch einen Elek­tro­ni­schen Ein­kom­mens­nach­weis (ELENA) erset­zen. Dazu sol­len die Arbeit­ge­ber künf­tig monat­lich Ein­kom­mens­da­ten an eine zen­tra­le Daten­bank mel­den. Aus die­ser Daten­bank rufen die jeweils berech­tig­ten Behör­den bei Bedarf die Daten ab, wobei der Antrag­stel­ler die­sen Daten­zu­griff durch eine digi­ta­le Signa­tur frei­ge­ben muss. Ab 2010 sol­len die Arbeit­ge­ber die monat­li­chen Ein­kom­mens­da­ten über­mit­teln kön­nen, und ab 2012 soll dann der Ein­satz in der Pra­xis begin­nen.