Gesetz zur Eigenheimrente beschlossen

Nun hat auch der Bundesrat dem Eigenheimrentengesetz zugestimmt, womit das Wohn-Riestern rückwirkend ab Anfang 2008 starten kann.

Nach dem Bun­des­tag hat am 4. Juli 2008 auch der Bun­des­rat dem Eigen­heim­ren­ten­ge­setz sei­nen Segen gege­ben. Damit kann das Gesetz rück­wir­kend zum 1. Janu­ar 2008 in Kraft tre­ten. Allen Ries­ter-Spa­rern steht damit ab sofort auch die Mög­lich­keit offen, ihr ange­spar­tes Ver­mö­gen ganz oder teil­wei­se für den Kauf einer selbst­ge­nutz­ten Immo­bi­lie zu ver­wen­den oder die Ries­ter-För­de­rung in die Til­gung eines Immo­bi­li­en­dar­le­hens flie­ßen zu las­sen. Wie bei ande­ren Ries­ter-Ver­trä­gen erfolgt auch hier eine nach­ge­la­ger­te Ver­steue­rung im Alter.