Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland

Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

Ein Arbeits­lo­ser, der sich selbst­stän­dig macht, kann bei der Bun­des­agen­tur für Arbeit den Exis­tenz­grün­der­zu­schuss bean­tra­gen. Die­ser Anspruch besteht auch, wenn die neue Tätig­keit im Aus­land statt­fin­det. Ein­zi­ge Vor­aus­set­zung ist, dass der Antrag­stel­ler wei­ter sei­nen Wohn­sitz in Deutsch­land bei­be­hält. Mit die­ser Ent­schei­dung des Bun­des­so­zi­al­ge­richts erhält nun ein arbeits­lo­ser Jurist aus dem Saar­land den Zuschuss für sei­ne neue Kanz­lei in Luxem­burg.