Lohnsteuerbescheingungsdaten ab 2009 nur mit Authentifizierung

Für die Übertragung der Lohnsteuerbescheinigungen des Jahres 2009 schreibt das Gesetz eine Authentifizierung vor, die eine Registrierung bei der Finanzverwaltung erfordert.

Die Ober­fi­nanz­di­rek­ti­on Han­no­ver weist dar­auf hin, dass die Lohn­steu­er­be­schei­ni­gungs­da­ten für Arbeits­löh­ne, die ab dem 1. Janu­ar 2009 gezahlt wer­den, nur noch authen­ti­fi­ziert über­mit­telt wer­den kön­nen. Lohn­steu­er­be­schei­ni­gun­gen von Arbeits­löh­nen für das Kalen­der­jahr 2008 sind davon jedoch nicht betrof­fen.

Für die Sicher­heits­au­then­ti­fi­zie­rung ist — unab­hän­gig von der für die Über­mitt­lung aus­ge­wähl­ten Soft­ware — eine ein­ma­li­ge Regis­trie­rung im Els­te­rOn­line-Por­tal unter https://www.elsteronline.de/eportal erfor­der­lich. Vom Beginn der Regis­trie­rung bis zum Abschluss des Vor­gangs kön­nen bis zu zwei Wochen ver­ge­hen. Auf­grund der ab dem Kalen­der­jahr 2009 gel­ten­den gesetz­li­chen Ver­pflich­tung zur authen­ti­fi­zier­ten Über­mitt­lung emp­fiehlt die Steu­er­ver­wal­tung allen betrof­fe­nen Arbeit­ge­bern eine bal­di­ge Regis­trie­rung.