Steuerabzug für Haushaltshilfen
Der maximale Steuerabzug für Haushaltshilfen wird mehr als verdreifacht.
Die Große Koalition plant einen erweiterten Steuerabzug für Hilfen im Haushalt. Das betrifft sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Haushalt, beaufttragte Dienstleistungsunternehmen (beispielsweise für Hausreinigung oder Gartenarbeiten) und die Betreuung und Pflege von Familienangehörigen. Hier gilt künftig: Statt bisher zusammen 6.000 Euro können künftig 20.000 Euro bei der Steuererklärung angegeben werden. 20 Prozent, also maximal 4.000 Euro (bisher 1.200 Euro) werden dann erstattet.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Antragslose Kindergeldzahlung kommt 2027
- Startschuss für die “Steuererklärung mit einem Klick”
- Erbe kann Abzugsbeträge für Baudenkmäler nicht fortführen
- Beitrag zur Künstlersozialkasse steigt 2027 auf 5,0 %
- Koalitionspläne zur Einkommensteuerreform
- Paketabgabe für Billigimporte ab Juli 2026
- Zinslose Ratenzahlung bei privaten Verkäufen
- Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte
- Zinssatzregelung im Bewertungsrecht ist verfassungskonform
- Irank-Krieg lässt Steueraufkommen einbrechen