Doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil

Die doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil auf dem Gelände des Arbeitgebers ist steuerlich nur schwer durchzusetzen.

Ein Arbeit­neh­mer woll­te beim Finanz­ge­richt Rhein­land-Pfalz die Berück­sich­ti­gung von Wer­bungs­kos­ten für eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung durch­set­zen. Jede Woche fuhr er mit sei­nem Wohn­mo­bil zur Arbeit und über­nach­te­te in dem Wohn­mo­bil, das er auf dem Fir­men­ge­län­de des Arbeit­ge­bers abge­stellt hat­te. Doch sei­ne Kla­ge hat­te kei­nen Erfolg: Das Finanz­ge­richt meint, dass das Wohn­mo­bil kein wei­te­rer Haus­halt ist, wenn es nicht am Beschäf­ti­gungs­ort bleibt, son­dern auch für Wochen­end­heim­fahr­ten und ande­re Pri­vat­fahr­ten genutzt wird.