Kriterien für die Kreditaufnahme

Bei der Auswahl eines Kredites sollte nicht nur der Effektivzins eine Rolle spielen.

Exis­tenz­grün­der benö­ti­gen Kre­di­te. Bei dem Ver­gleich von Kre­dit­an­ge­bo­ten wird häu­fig nur der Effek­tiv­zins­satz mit­ein­an­der ver­gli­chen. In die Berech­nung des Effek­tiv­zin­ses gehen nach der Preis­an­ga­ben­ver­ord­nung Nor­mal­zins­satz, Kre­dit- und etwai­ge Ver­mitt­lungs­kos­ten sowie Aus­zah­lungs­ab­schlä­ge ein. Es gibt wei­te­re Kos­ten, die bei der Berech­nung des Effek­tiv­zin­ses kei­ne Berück­sich­ti­gung fin­den, z.B. Schätz­kos­ten, Kon­to­füh­rungs­ge­büh­ren, Raten­zah­lungs­zu­schlä­ge, Bereit­stel­lungs­zin­sen.

Für den Kre­dit­neh­mer ist der Kre­dit am güns­tigs­ten, der am Ende der Zins­bin­dungs­frist den nied­rigs­ten Kon­to­stand auf­weist. Exis­tenz­grün­der soll­ten sich also mit den Kre­dit­an­ge­bo­ten einen ver­bind­li­chen Finan­zie­rungs­plan vor­le­gen las­sen. Las­sen Sie sich von den Ban­ken zur Her­stel­lung einer Ver­gleich­bar­keit bestä­ti­gen, dass im Til­gungs­plan alle im Rah­men einer Kre­dit­auf­nah­me ent­ste­hen­den Kos­ten berück­sich­tigt sind. Nicht der Effek­tiv­zins­satz, son­dern der Til­gungs­plan soll­te Grund­la­ge der Ent­schei­dungs­fin­dung sein.