Ungekürzte Eigenheimzulage bei Miteigentum

Ist nur ein Miteigentümer einer Wohnung berechtigt, die Eigenheimzulage zu beanspruchen, dann erhält er trotzdem die Eigenheimzulage ungekürzt.

Gehört ein Haus zwei Eigen­tü­mern, ist aber nur einer der Mit­ei­gen­tü­mer Bau­herr und damit Anspruchs­be­rech­tig­ter für die Eigen­heim­zu­la­ge, kann der Anspruchs­be­rech­tig­te für sei­nen hal­ben Mit­ei­gen­tums­an­teil die vol­le Eigen­heim­zu­la­ge bean­spru­chen. Denn dem Eigen­heim­zu­la­gen­ge­setz ist nicht zu ent­neh­men, dass der För­der­grund­be­trag ent­spre­chend der Antei­le am Eigen­tum auf­zu­tei­len ist und für einen Mit­ei­gen­tums­an­teil dem­entspre­chend nur ein Teil­be­trag aus­ge­zahlt wird, meint das Finanz­ge­richt Bran­den­burg (Akten­zei­chen: 4 K 1409/99 EZ).