Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet
Die Erbschaftsteuerreform kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.
Wie erwartet hat der Bundestag den Kompromiss der Großkoalitionäre zur Erbschaftsteuerreform am 27. November 2008 beschlossen. Am 5. Dezember 2008 hat auch der Bundesrat dem Gesetz sein Plazet gegeben, womit die Reform wie geplant am 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Mit dem Reformgesetz werden nicht nur die Freibeträge, sondern teilweise auch die Steuersätze deutlich angehoben.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Stellungnahme der Länder zum Steueränderungsgesetz 2025
- Beiträge zu einer freiwilligen Pflegezusatzversicherung
- Steuereinnahmen entwickeln sich positiv
- Ortsübliche Vermietungszeit einer Ferienwohnung
- Streubesitzdividenden einer Stiftung
- Steuerbefreiung für Familienheim greift auch bei Einlage in Ehegatten-GbR
- Sonderabschreibung für Mietwohnungen nicht bei Neubau nach Abriss
- Anforderung einer Lesebestätigung bei Einspruch per E-Mail nicht notwendig
- Erbschaftsteueraufkommen steigt auf Rekordwert
- Mindestgewinnbesteuerung ist verfassungskonform