Reform der Erbschaftsteuer verabschiedet

Die Erbschaftsteuerreform kann wie geplant zum Jahreswechsel in Kraft treten.

Wie erwar­tet hat der Bun­des­tag den Kom­pro­miss der Groß­ko­ali­tio­nä­re zur Erb­schaft­steu­er­re­form am 27. Novem­ber 2008 beschlos­sen. Am 5. Dezem­ber 2008 hat auch der Bun­des­rat dem Gesetz sein Pla­zet gege­ben, womit die Reform wie geplant am 1. Janu­ar 2009 in Kraft tre­ten kann. Mit dem Reform­ge­setz wer­den nicht nur die Frei­be­trä­ge, son­dern teil­wei­se auch die Steu­er­sät­ze deut­lich ange­ho­ben.