Beitragsbemessungsgrenzen 2009

Auch für 2009 gibt es wieder neue Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen in der Sozialversicherung

Wie jedes Jahr stei­gen auch dies­mal zum Jah­res­wech­sel die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung.

  • Die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze in der Ren­ten- und Arbeits­lo­sen­ver­si­che­rung steigt im Wes­ten um 1.200 Euro auf 64.800 Euro (5.400 Euro mtl.) und im Osten um 600 Euro auf 54.600 Euro (4.550 Euro mtl.).

  • Ana­log steigt die Gren­ze in der knapp­schaft­li­chen Ver­si­che­rung im Wes­ten um 1.200 Euro auf nun 79.800 Euro (6.650 Euro mtl.) und im Osten um 600 Euro auf nun 67.200 Euro (5.600 Euro mtl.).

  • In der Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­che­rung ist die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­ze bun­des­weit ein­heit­lich fest­ge­legt und steigt um 900 Euro auf 44.100 Euro (3.675,00 Euro mtl.). Die Ver­si­che­rungs­pflicht­gren­ze liegt aller­dings 4.500 Euro höher bei 48.600 Euro im Jahr (4.050 Euro mtl.).

  • Die Bezugs­grö­ße, die zum Bei­spiel für die Min­dest­bei­trags­be­mes­sungs­grund­la­ge für frei­wil­li­ge Mit­glie­der in der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung rele­vant ist, steigt im Wes­ten wie im Osten um je 420 Euro im Jahr. Die neu­en Wer­te betra­gen damit im Wes­ten 30.240 Euro im Jahr (2.520 Euro mtl.) und im Osten 25.620 Euro im Jahr (2.135 Euro mtl.).