Einkommensteuer — Immobilien

Weil das Bun­des­mo­dell für die Grund­steu­er kei­ne Mög­lich­keit vor­sieht, einen tat­säch­lich deut­lich gerin­ge­ren Ver­kehrs­wert nach­zu­wei­sen, hat der Bun­des­fi­nanz­hof in zwei Fäl­len die Aus­set­zung der Voll­zie­hung des Grund­steu­er­wert­be­scheids gewährt.
Weil das Bun­des­mo­dell für die Grund­steu­er kei­ne Mög­lich­keit vor­sieht, einen tat­säch­lich deut­lich gerin­ge­ren Ver­kehrs­wert nach­zu­wei­sen, hat der Bun­des­fi­nanz­hof in zwei Fäl­len die Aus­set­zung der Voll­zie­hung des Grund­steu­er­wert­be­scheids gewährt.
Kurz nach dem Refe­ren­ten­ent­wurf liegt schon der Regie­rungs­ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 vor.
Mit Ver­zö­ge­rung und deut­lich redu­zier­tem Umfang ist das Wachs­tums­chan­cen­ge­setz doch noch ver­ab­schie­det wor­den und in Kraft getre­ten. Die wesent­li­chen Ände­run­gen ken­nen Sie schon aus einem vor­he­ri­gen News­let­ter. In die­sem Update sind nun wei­te­re Detail­än­de­run­gen aus dem Gesetz ergänzt.
Die Rück­gän­gig­ma­chung des Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags für eine nun steu­er­be­frei­te Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist jeden­falls vor­erst rech­tens.
Eine Betriebs­ver­pach­tung ist nicht kür­zungs­schäd­lich, wenn die wesent­li­chen Betriebs­ge­gen­stän­de ver­mie­tet wer­den und aus­schließ­lich aus eige­nen Grund­be­sitz bestehen.
Die unent­gelt­li­che Über­las­sung einer Immo­bi­lie an die Eltern oder Schwie­ger­el­tern zählt nicht als Eigen­nut­zung und ver­hin­dert damit nicht, dass ein steu­er­pflich­ti­ger Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn ent­ste­hen kann.
Wird von einem gro­ßen, selbst­ge­nutz­ten Wohn­grund­stück ein Teil abge­trennt und ver­kauft, greift die Steu­er­be­frei­ung eines Spe­ku­la­ti­ons­ge­winns für selbst­ge­nutz­te Immo­bi­li­en nicht.
Die ent­gelt­li­che Ablö­sung eines Nieß­brauch­rechts ist kein Ver­äu­ße­rungs­vor­gang, der die Vor­aus­set­zun­gen eines steu­er­pflich­ti­gen pri­va­ten Ver­äu­ße­rungs­ge­schäfts erfül­len wür­de.
Weil die Finanz­äm­ter Ein­sprü­che gegen Grund­steu­er­be­schei­de nicht bear­bei­ten, was Vor­aus­set­zung für eine gericht­li­che Über­prü­fung der neu­en Regeln wäre, unter­stüt­zen der Bund der Steu­er­zah­ler und der Ver­band Haus und Grund Untä­tig­keits­kla­gen gegen die Finanz­äm­ter in meh­re­ren Bun­des­län­dern.