Kurzarbeitergeld auch für angestellten Geschäftsführer
Ein sozialversicherungspflichtig beschäftiger Geschäftsführer hat beim Anspruch auf Kurzarbeitergeld keine Sonderstellung, die ihn vom Bezug ausschließen würde.
Auch für den angestellten Geschäftsführer einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmensgesellschaft besteht Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Das Sozialgericht Speyer hat damit der Arbeitsagentur widersprochen, die dem Geschäftsführer kein Kurzarbeitergeld gewähren wollte, weil er die Geschicke des Unternehmens leite und es seine Aufgabe sei, neue Kunden zu finden und Kurzarbeit zu vermeiden. Ohne Kurzarbeitergeld stehe nach Meinung des Gerichts zu befürchten, dass das Arbeitsverhältnis mit dem Geschäftsführer gelöst werden müsste und damit Arbeitslosigkeit eintritt. Dies widerspräche der gesetzlichen Intention, nämlich möglichst viele Arbeitnehmer durch die Gewährung von Kurzarbeitergeld in einem Beschäftigungsverhältnis zu halten.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bewertung eines GmbH-Anteils mit disquotalen Rechten
- Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums
- Auswirkungen des Nullsteuersatzes für Solaranlagen bei Entnahmen oder Wertabgaben
- Abschreibung von Gebäuden nach einer kürzeren Nutzungsdauer
- Nullsteuersatz für die Lieferung von Solaranlagen
- Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Güter
- Erwerb durch ausländisches Vermächtnis erbschaftsteuerfrei
- Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
- Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für Belege