Ausfall einer privaten Darlehensforderung

Verluste aus einem Darlehen an eine Kapitalgesellschaft sind steuerlich anzuerkennen, wenn feststeht, dass die Gesellschaft keine Zahlungen mehr leisten wird.

Der Bun­des­fi­nanz­hof hat erneut bestä­tigt, dass der end­gül­ti­ge Aus­fall einer Dar­le­hens­for­de­rung zu einem steu­er­lich anzu­er­ken­nen­den Ver­lust führt. Aller­dings muss für die Berück­sich­ti­gung des Ver­lusts end­gül­tig fest­ste­hen, dass der Schuld­ner kei­ne Zah­lun­gen mehr leis­ten wird. Bei Auf­lö­sung einer Kapi­tal­ge­sell­schaft als For­de­rungs­schuld­ne­rin ist die­se Vor­aus­set­zung regel­mä­ßig erst mit Abschluss der Liqui­da­ti­on erfüllt, sofern sich nicht aus beson­de­ren Umstän­den des Ein­zel­falls aus­nahms­wei­se etwas ande­res ergibt. Im Streit­fall hat­te die Ehe­frau des Allein­ge­sell­schaf­ters das Dar­le­hen gewährt.