Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen gestartet

Mit dem Sonderfonds stellt die Bundesregierung 2,5 Milliarden Euro bereit, um die Wiederaufnahme kultureller Veranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen.

Seit Mit­te Juni kön­nen sich Kul­tur­ver­an­stal­ter für den Son­der­fonds des Bun­des für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen regis­trie­ren. Der Son­der­fonds besteht aus einer Wirt­schaft­lich­keits­hil­fe für Kon­zer­te, Thea­ter­auf­füh­run­gen, Kino­vor­stel­lun­gen und vie­le ande­re kul­tu­rel­le Ver­an­stal­tun­gen, die wegen der gel­ten­den Hygie­ne­be­stim­mun­gen der Län­der nur mit redu­zier­tem Publi­kum statt­fin­den kön­nen. Hin­zu kommt eine Aus­fall­ab­si­che­rung für geplan­te Ver­an­stal­tun­gen, falls es auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie zu einer Absa­ge kommt.

Die Wirt­schaft­lich­keits­hil­fe des Son­der­fonds steht für Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 500 Per­so­nen ab dem 1. Juli 2021 zur Ver­fü­gung und für Ver­an­stal­tun­gen mit bis zu 2.000 Per­so­nen ab dem 1. August 2021. Die Aus­fall­ab­si­che­rung gilt für grö­ße­re Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen ab dem 1. Sep­tem­ber 2021. Dies betrifft Kon­zer­te und Fes­ti­vals mit mehr als 2.000 Per­so­nen, die einen lan­gen Pla­nungs­vor­lauf benö­ti­gen. Sie trägt bis zu 80 % der tat­säch­lich erlit­te­nen, ver­an­stal­tungs­be­zo­ge­nen Aus­fall­kos­ten. Auch für Kul­tur­ver­an­stal­tun­gen mit weni­ger als 2.000 Gäs­ten wird es eine Aus­fall­ab­si­che­rung geben. Soll­te eine bereits für die Wirt­schaft­lich­keits­hil­fe regis­trier­te Kul­tur­ver­an­stal­tung auf­grund stei­gen­der Infek­ti­ons­zah­len nicht statt­fin­den kön­nen, erhal­ten die Ver­an­stal­ter eben­falls eine Ent­schä­di­gung. Mit der Regis­trie­rung einer Ver­an­stal­tung muss auch eine Kos­ten­kal­ku­la­ti­on und ein geeig­ne­tes Hygi­e­nekon­zept vor­ge­legt wer­den.