Antragsfristen für Neustart- und Überbrückungshilfe III verlängert

Anträge für die Neustarthilfe oder die Überbrückungshilfe III können bis zum 31. Oktober 2021 gestellt werden.

Nicht zuletzt auf­grund der Ver­län­ge­rung des För­der­zeit­raums für die Über­brü­ckungs­hil­fe hat die Bun­des­re­gie­rung die Antrags­fris­ten für die Neu­start­hil­fe und die Über­brü­ckungs­hil­fe III bis zum 31. Okto­ber 2021 ver­län­gert. Bis zu die­sem Ter­min kön­nen Erst- und Ände­rungs­an­trä­ge für die Über­brü­ckungs­hil­fe III gestellt wer­den. Eine Abschlags­zah­lung kön­nen aber nur Antrag­stel­ler erhal­ten, die den Antrag bis zum 30. Juni 2021 gestellt haben.