Umsatzsteuerrechtliches Entgelt bei einer 0 %-Finanzierung

Der Zinsrabatt für den Kunden bei einer 0 %-Finanzierung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des umsatzsteuerlichen Entgelts bei der zugrundeliegenden Warenlieferung.

Bei einer 0 %-Finan­zie­rung zahlt der Kun­de sei­nen Kauf in Raten an ein Kre­dit­in­sti­tut. Die Raten fal­len aber zusam­men­ge­nom­men nicht höher aus als der Kauf­preis bei einer sofor­ti­gen Bar­zah­lung. Da es sich um eine ver­kaufs­för­dern­de Maß­nah­me han­delt, trägt die Kos­ten in der Regel der Ver­käu­fer, indem er von der finan­zie­ren­den Bank nicht den vol­len Kauf­preis aus­ge­zahlt bekommt. Die auf die­se Wei­se ein­be­hal­te­nen Zin­sen min­dern nach Über­zeu­gung des Bun­des­fi­nanz­hofs das umsatz­steu­er­pflich­ti­ge Ent­gelt für die Waren­lie­fe­rung aller­dings auch dann nicht, wenn der Ver­käu­fer in der Rech­nung gegen­über dem Kun­den angibt, er gewäh­re ihm einen Nach­lass in Höhe der Zin­sen.