Billigkeitsmaßnahmen für die Hochwassergebiete verlängert

Das Bundesfinanzministerium hat die umsatzsteuerlichen Billigkeitsmaßnahmen für Hilfen an die Flutopfer vom Sommer bis Ende 2021 verlängert.

Nach wie vor lei­den die Betrof­fe­nen an den Fol­gen des Hoch­was­sers im Som­mer. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat daher die damals ver­kün­de­ten steu­er­li­chen Son­der­re­ge­lun­gen und Bil­lig­keits­maß­nah­men bei der Umsatz­steu­er bis zum 31. Dezem­ber 2021 ver­län­gert, soweit die­se bis­her bis zum 31. Okto­ber 2021 befris­tet waren. Das betrifft sowohl die Gewäh­rung von Sach­spen­den als auch die Gestel­lung von betrieb­li­chen Wirt­schafts­gü­tern oder Per­so­nal für die Besei­ti­gung der Flut­fol­gen.