Wichtige Frist zur Eintragung im Transparenzregister läuft aus
Für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaftsgesellschaften und UGs läuft am 30. Juni 2022 die Übergangsfrist zur Eintragung im Transparenzregister aus.
Seit dem 1. August 2021 sind viele Unternehmen und Vereine verpflichtet, sich im Transparenzregister einzutragen. Unternehmen und Organisationen, deren Pflicht zur Eintragung bislang durch die Mitteilungsfiktion als erfüllt galt, müssen die Eintragung der wirtschaftlich berechtigten Person(en) innerhalb einer Übergangsfrist nachholen. Diese Übergangsfrist für GmbHs, Genossenschaften, Partnerschaften und UGs (haftungsbeschränkt) läuft am 30. Juni 2022 aus. Verstöße gegen die Eintragungs- und Transparenzpflichten gelten als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 150.000 Euro geahndet werden können.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Bewertung eines GmbH-Anteils mit disquotalen Rechten
- Besteuerung eines teilweise privat finanzierten Stipendiums
- Auswirkungen des Nullsteuersatzes für Solaranlagen bei Entnahmen oder Wertabgaben
- Abschreibung von Gebäuden nach einer kürzeren Nutzungsdauer
- Nullsteuersatz für die Lieferung von Solaranlagen
- Zuordnungsentscheidung für gemischt genutzte Güter
- Erwerb durch ausländisches Vermächtnis erbschaftsteuerfrei
- Unterstützung der Erdbebenopfer in der Türkei und in Syrien
- Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
- Neue ELSTER-App mit Scan-Funktion für Belege