Höhere Jahresgebühr für das Transparenzregister ab 2022

Mit der neuen Eintragungspflicht im Transparenzregister für viele Gesellschaften gehen auch höhere Jahresgebühren einher, die die Unternehmen tragen müssen.

Im letz­ten Jahr hat sich der Kreis der Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen, die zu einer Ein­tra­gung im Trans­pa­renz­re­gis­ter ver­pflich­tet sind, dras­tisch erwei­tert. So läuft bei­spiels­wei­se für GmbHs, UGs und Part­ner­schafts­ge­sell­schaf­ten die Frist zur Ein­tra­gung Ende Juni 2022 aus. Ver­bun­den mit die­ser neu­en Ein­tra­gungs­pflicht ist eine deut­li­che Erhö­hung der Gebüh­ren für die betrof­fe­nen Unter­neh­men. Wäh­rend die Jah­res­ge­bühr 2020 noch bei 4,80 Euro lag, darf der Bun­des­an­zei­ger für 2021 schon 11,67 Euro und ab 2022 sogar 20,80 Euro pro Jahr berech­nen. Immer­hin füh­ren zusätz­li­che Ände­run­gen der Ein­tra­gun­gen inner­halb eines Jah­res nicht zu wei­te­ren Gebüh­ren.