Zugangserleichterung zur Kurzarbeit verlängert

Der Krieg in der Ukraine hat die Bundesregierung veranlasst, die Zugangserleichterungen zur Kurzarbeit um weitere drei Monate bis Ende September 2022 zu verlängern.

Die in der Pan­de­mie geschaf­fe­nen Son­der­re­ge­lun­gen für die Kurz­ar­beit soll­ten eigent­lich Ende Juni aus­lau­fen, weil die Zeit der Lock­downs zumin­dest vor­erst vor­bei ist. Das Bun­des­ka­bi­nett hat nun aber beschlos­sen, die Zugangs­er­leich­te­run­gen zur Kurz­ar­beit um wei­te­re drei Mona­te bis zum 30. Sep­tem­ber 2022 zu ver­län­gern. Hin­ter­grund ist der Angriffs­krieg auf die Ukrai­ne und die damit ver­bun­de­ne Lie­fer­ket­ten­pro­ble­ma­tik für ein­zel­ne Betrie­be. Bis Ende Sep­tem­ber ist Kurz­ar­beit damit wei­ter­hin bereits ab einem Arbeits­aus­fall für 10 % der Beschäf­tig­ten mög­lich. Auch auf den Auf­bau nega­ti­ver Arbeits­zeit­sal­den vor Gewäh­rung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des wird wei­ter voll­stän­dig ver­zich­tet. Die übri­gen pan­de­mie­be­ding­ten Son­der­re­ge­lun­gen zum Kurz­ar­bei­ter­geld lau­fen hin­ge­gen wie vor­ge­se­hen am 30. Juni 2022 aus.