Referentenentwurf für Jahressteuergesetz 2022 veröffentlicht

Der erste Entwurf für das Jahressteuergesetz 2022, in dem neben technischen Änderungen auch substanzielle Änderungen des Steuerrechts vorgesehen sind, liegt jetzt vor.

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat im Juli den ers­ten Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2022 ver­öf­fent­licht. Mit dem Jah­res­steu­er­ge­setz wer­den tra­di­tio­nell vie­le Detail­re­ge­lun­gen im Steu­er­recht ange­passt, weil sich durch EU-Recht und Gerichts­ur­tei­le Anpas­sungs­be­darf erge­ben hat. Auch Rege­lun­gen zu Ver­fah­rens- und Zustän­dig­keits­fra­gen sowie Feh­ler­kor­rek­tu­ren sind Teil eines jeden Jah­res­steu­er­ge­set­zes. In dem Gesetz sind aber auch eini­ge sub­stan­zi­el­le Ände­run­gen ent­hal­ten, dar­in die Vor­zie­hung des voll­stän­di­gen Son­der­aus­ga­ben­ab­zugs für Alters­vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen, um den Urtei­len zur Dop­pel­be­steue­rung von Ren­ten aus dem letz­ten Jahr Rech­nung zu tra­gen. Auch die Anhe­bung des Spa­rer-Pausch­be­trags, des Aus­bil­dungs­frei­be­trags sowie des Abschrei­bungs­sat­zes für Wohn­ge­bäu­de sind in dem Gesetz ent­hal­ten.