Zugangsvermutung entfällt bei zustellungsfreien Tagen
Erfolgt an mehreren aufeinanderfolgenden Werktagen planmäßig keine Zustellung, dann entfällt auch die Zugangsvermutung für Steuerbescheide innerhalb einer Drei-Tages-Frist.
Die Zugangsvermutung, nach der ein Steuerbescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als dem Empfänger zugegangen gilt, entfällt, wenn innerhalb der Drei-Tages-Frist an einem Werktag regelmäßig keine Postzustellung durch den Postdienstleister stattfindet. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte im Streitfall vom Postdienstleister erfahren, dass für die Wohnung der Klägerin die Post regelmäßig nicht an allen Werktagen zugestellt wurde. Dieser Fall unterscheidet sich laut dem Urteil von der immer wieder für alle Steuerzahler gleichermaßen eintretenden Konstellation, dass die Zustellung an einzelnen Tagen wegen eines Feiertags oder Krankheit des Zustellers ausfällt. Solche Ereignisse erschüttern die Zugangsvermutung nicht. Wenn aber innerhalb der Drei-Tages-Frist planmäßig an zwei aufeinanderfolgenden Tagen keine Zustellung erfolgt, könne die Zugangsvermutung nicht mehr aufrechterhalten werden.
Die neuesten 10 Top-News
Klicken Sie auf die einzelnen Beiträge um mehr zu erfahren:
- Kfz-Steuer bei ungeklärter Erbfolge
- Adoptionskosten sind keine außergewöhnliche Belastung
- Geerbtes und geschenktes Vermögen erreicht neuen Höchststand
- Wachstumsinitiative der Bundesregierung
- Wachstumsinitiative für die Wirtschaft
- Anspruch auf Akteneinsicht nach abgeschlossener Veranlagung
- Steuerberatungskosten für Ermittlung des Veräußerungsgewinns
- Steuerquote erreicht einen neuen Jahrhundertrekord
- Zufluss nicht ausgezahlter Tantiemen
- Einführung der Pflicht zur E-Rechnung