Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag

Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag unterliegen erst mit dem Zufluss der Abgeltung- oder Einkommensteuer und damit in der Regel erst bei Auszahlung des Bausparguthabens.

Bonus­zin­sen aus einem Bau­spar­ver­trag flie­ßen dem Steu­er­pflich­ti­gen nicht bereits mit dem jähr­li­chen Aus­weis der Zin­sen auf einem von der Bau­spar­kas­se geführ­ten Bonus­kon­to zu. Das gilt nach einem Urteil des Bun­des­fi­nanz­hofs jeden­falls dann, wenn ein Anspruch auf die Bonus­zin­sen nur nach einem Ver­zicht auf das Bau­spar­dar­le­hen ent­steht, die Bonus­zin­sen erst bei Aus­zah­lung des Bau­spar­gut­ha­bens fäl­lig wer­den und über sie nur in Ver­bin­dung mit dem Bau­spar­gut­ha­ben ver­fügt wer­den kann.