Personal, Arbeit und Soziales

Neben einem ord­nungs­ge­mä­ßen Fahr­ten­buch sind noch wei­te­re Vor­ga­ben der Finanz­ver­wal­tung zu beach­ten, wenn der geld­wer­te Vor­teil für einen Dienst­wa­gen nach der tat­säch­li­chen außer­dienst­li­chen Nut­zung bestimmt wer­den soll.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat aus­führ­lich zur lohn­steu­er­li­chen Behand­lung eines Dienst­wa­gens Stel­lung genom­men.
Für ein Import­fahr­zeug, das im Inland nicht bau­gleich ver­füg­bar ist, muss der Brut­to­lis­ten­preis für die 1 %-Rege­lung geschätzt wer­den.
Die Finanz­ver­wal­tung hat erklärt, was bei der Über­las­sung von Fahr­rä­dern und Elek­tro­rä­dern an Arbeit­neh­mer zu beach­ten ist, ins­be­son­de­re beim Lea­sing und Laden von E-Bikes im Betrieb.
Ein Unter­neh­men darf kei­ne Rück­stel­lung für den tarif­ver­trag­li­chen Anspruch auf Nach­teils­aus­gleich zu den lau­fen­den Alters­teil­zeit­ver­trä­gen bil­den.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Lohn­steu­er­li­che Zwei­fels­fra­gen beant­wor­tet das Finanz­amt Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern mit einer gebüh­ren­frei­en und ver­bind­li­chen Anru­fungs­aus­kunft.
Das Gut­ha­ben auf einem Zeit­wert­kon­to kann steu­er­frei auf einen neu­en Arbeit­ge­ber über­tra­gen wer­den, denn erst die spä­te­re Aus­zah­lung ist steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Mit jedem Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung an die Lohn­ent­wick­lung des Vor­jah­res ange­passt.
Die Sach­be­zugs­wer­te für freie oder ver­güns­tig­te Mahl­zei­ten und Unter­kunft wer­den jedes Jahr an die stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt.