Selbständige und Unternehmer

Prä­mi­en, die Ärz­te im Rah­men einer inte­grier­ten Ver­sor­gung (jetzt “beson­de­re Ver­sor­gung”) erhal­ten, sind Teil der umsatz­steu­er­frei­en Ver­gü­tung einer Heil­be­hand­lung.
Mit dem Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag kön­nen auch Wirt­schafts­gü­ter mit höhe­ren Anschaf­fungs- oder Her­stel­lungs­kos­ten als gering­wer­ti­ge Wirt­schafts­gü­ter abge­schrie­ben wer­den.
Die­se Check­lis­te erklärt, unter wel­chen Vor­aus­set­zun­gen ein Gegen­stand als gering­wer­ti­ges Wirt­schafts­gut gilt und als sol­ches abge­schrie­ben wer­den kann.
Ab 2018 gel­ten höhe­re Grenz­be­trä­ge für die Sam­mel­pos­ten- oder Sofort­ab­schrei­bung von gering­wer­ti­gen Wirt­schafts­gü­tern.
Ein Steu­er­zah­ler kann die AfA aus der betrieb­li­chen Nut­zung einer Immo­bi­lie, die sei­nem Ehe­gat­ten gehört, nur dann als Betriebs­aus­ga­ben gel­tend machen, wenn er auch die Anschaf­fungs­kos­ten der Immo­bi­lie getra­gen hat.
Der Steu­er­vor­teil für betrieb­lich ver­an­lass­ten Zuwen­dun­gen an Geschäfts­part­ner kann nicht immer durch eine Pau­schal­be­steue­rung abge­gol­ten wer­den.
Die Über­nah­me der Pau­schal­steu­er für Zuwen­dun­gen an Geschäfts­part­ner ist eben­falls ein Geschenk und damit nicht als Betriebs­aus­ga­be abzieh­bar, wenn dadurch der Betrag von 35 Euro pro Emp­fän­ger und Jahr über­schrit­ten wird.
Sobald ein Über­set­zungs­bü­ro über ange­stell­te Über­set­zer oder Sub­un­ter­neh­mer auch Über­set­zun­gen in Spra­chen anbie­tet, die der oder die Eigen­tü­mer nicht beherr­schen, liegt eine gewerb­li­che statt einer frei­be­ruf­li­chen Tätig­keit vor.
Eine Zah­lungs­ver­pflich­tung ist nur dann rück­stel­lungs­fä­hig, wenn sie sich auf Ver­gan­ge­nes bezieht, wes­halb eine Rück­stel­lung für Zusatz­bei­trä­ge für künf­ti­ge Bei­trags­jah­re nicht mög­lich ist.
Eine Rück­stel­lung für die Ent­sor­gungs­pflicht von Elek­tro­ge­rä­ten ist erst dann mög­lich, wenn eine Abhol­an­ord­nung erlas­sen wur­de.