Selbständige und Unternehmer

Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und GWG-Grenz­wer­te, nied­ri­ge­re Bei­trags­sät­ze, die Betriebs­ren­ten- und die Invest­ment­steu­er­re­form sowie vie­le wei­te­re Ände­run­gen mit sich.
Weil die Inves­ti­ti­ons­zu­la­ge das Betriebs­ver­mö­gen erhöht, kann sie dazu füh­ren, dass bei Bilan­zie­rern der Grenz­be­trag für den Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trag über­schrit­ten wird.
Ab 2018 darf das Finanz­amt bei Unter­neh­men zu einer unan­ge­kün­dig­ten Prü­fung der Kas­sen­füh­rung im Rah­men der neu ein­ge­führ­ten Kas­sen-Nach­schau erschei­nen.
Ein Nieß­brauch­vor­be­halt des bis­he­ri­gen Inha­bers an der wesent­li­chen Betriebs­grund­la­ge ver­hin­dert eine steu­erneu­tra­le unent­gelt­li­che Betriebs­über­tra­gung.
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt muss prü­fen, ob der gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Zins­satz für die Bewer­tung von Pen­si­ons­rück­stel­lun­gen ver­fas­sungs­wid­rig hoch ist.
Die gesetz­li­che Rege­lung für den Steu­er­erlass auf Sanie­rungs­ge­win­ne gilt nur für neue Fäl­le, weil Alt­fäl­le wei­ter unter den Sanie­rungs­er­lass fal­len soll­ten. Das hat der Bun­des­fi­nanz­hof nun aber aus­ge­schlos­sen.
Für den Pri­vat­ver­brauch der Wär­me aus einem betrieb­li­chen Bloch­heiz­kraft­werk ist nicht auto­ma­tisch der durch­schnitt­li­che Fern­wär­me­preis anzu­set­zen.
Ein Not­fall-Behand­lungs­raum im Pri­vat­haus ohne sepa­ra­ten Ein­gang fällt unter das Abzugs­ver­bot für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die Regeln für den Abzug der Auf­wen­dun­gen für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer über­ar­bei­tet.
Wird ein Arbeits­zim­mer auch teil­wei­se im Rah­men von Ein­künf­ten ver­wen­det, die den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug aus­schlie­ßen, redu­ziert sich dadurch nicht der jähr­li­che Höchst­be­trag von 1.250 Euro für die abzieh­ba­ren Kos­ten.