Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Ab 2019 beträgt der gesetz­li­che Min­dest­lohn 9,19 Euro pro Stun­de — eine Erhö­hung um 35 Cent.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat neue Pausch- und Höchst­be­trä­ge für die steu­er­li­che Aner­ken­nung berufs­be­ding­ter Umzugs­kos­ten bekannt gege­ben.
Eine gemein­sa­me Woh­nung der Ehe­gat­ten am Beschäf­ti­gungs­ort schließt nicht grund­sätz­lich eine dop­pel­te Haus­halts­füh­rung aus.
Der Bun­des­rat und der Bun­des­tag haben sich mit dem Ent­wurf für das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 beschäf­tigt und vor der Ver­ab­schie­dung noch eini­ge wei­te­re Ände­run­gen vor­ge­nom­men.
Im kom­men­den Jahr steht vor allem im Osten eine deut­li­che Anhe­bung der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen und ande­rer Grenz­wer­te in der Sozi­al­ver­si­che­rung an.
Bei einer Ver­mie­tung von Arbeits­räu­men in den eige­nen Räu­men an den Arbeit­ge­ber ist ein Wer­bungs­kos­ten­ab­zug nur mög­lich, wenn mit einer Über­schuss­pro­gno­se eine Gewinn­erzie­lungs­ab­sicht nach­ge­wie­sen wird.
Zum 1. Janu­ar 2019 wird der gesetz­li­che Min­dest­lohn wie­der ange­ho­ben auf dann vor­aus­sicht­lich 9,19 Euro pro Stun­de.
Ein neben­be­ruf­lich täti­ger Übungs­lei­ter kann Auf­wen­dun­gen, die die steu­er­frei­en Ein­nah­men über­stei­gen, unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen steu­er­lich gel­tend machen.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Ob die Leis­tung des Arbeit­ge­bers ins­ge­samt als Abfin­dung steu­er­pflich­tig ist oder nur ein­zel­ne Teil­zah­lun­gen, hängt davon ab, ob alle Teil­zah­lun­gen als Ersatz für ent­gan­ge­ne Ein­nah­men gezahlt wer­den.