Einkommensteuer — Immobilien

Der Bau güns­ti­ger Miet­woh­nun­gen soll in den nächs­ten Jah­ren mit einer befris­te­ten Son­der­ab­schrei­bung von bis zu 5 % pro Jahr steu­er­lich geför­dert wer­den.
Bei der Ver­mie­tung von Immo­bi­li­en an einen Land­wirt, der sei­ne Umsät­ze nach Durch­schnitts­sät­zen ver­steu­ert, ist kei­ne Optie­rung zur Umsatz­steu­er­pflicht mög­lich.
Maß­nah­men zum Anschluss an die Abwas­ser­ent­sor­gung auf öffent­li­chem Grund sind nicht als Hand­wer­k­erleis­tung steu­er­be­güns­tigt.
Das Finanz­amt kann die Fest­stel­lung des Grund­be­sitz­wer­tes nicht nach­träg­lich ändern, wenn es auf eine Fest­stel­lungs­er­klä­rung ver­zich­tet und sich auf die Anga­ben des Steu­er­zah­lers ver­las­sen hat.
Mit der Immo­bi­lie gekauf­te beweg­li­che Gegen­stän­de, für die im Kauf­ver­trag ein sepa­ra­ter, rea­lis­ti­scher Kauf­preis aus­ge­wie­sen ist, fal­len nicht in die Grund­er­werb­steu­er­pflicht.
Trotz Wer­bungs­kos­ten­ab­zug für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer kann eine selbst­ge­nutz­te Immo­bi­lie inner­halb der Spe­ku­la­ti­ons­frist kom­plett steu­er­frei ver­kauft wer­den.
Beim Ver­kauf eines unent­gelt­lich bestell­ten Erb­bau­rechts kann kein steu­er­pflich­ti­ger Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn ent­ste­hen.
Wie erwar­tet hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt die Grund­steu­er in ihrer aktu­el­len Form als ver­fas­sungs­wid­rig ein­ge­stuft und ver­langt bis Ende 2019 eine ver­fas­sungs­kon­for­me Neu­re­ge­lung.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Hand­wer­k­erleis­tun­gen in engem zeit­li­chem und sach­li­chem Zusam­men­hang mit dem Neu­bau sind nicht steu­er­lich begüns­tigt, auch wenn sie erst nach Begrün­dung des Haus­halts aus­ge­führt wer­den.