Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Der Ver­lust aus einem gewerb­li­chen Inves­ti­ti­ons­pro­jekt ist als Betriebs­aus­ga­be abzieh­bar. Das gilt auch dann, wenn der Ver­lust auf­grund eines vom Anel­ger nicht erkann­ten Anla­ge­be­trugs mit einem Schnee­ball­sys­tem resul­tiert.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat über die Auf­tei­lung des Kauf­prei­ses bei der Rück­ab­wick­lung der Betei­li­gung an einem geschlos­se­nen Immo­bi­li­en­fonds ent­schie­den.
Die Ein­lö­sung von Inha­ber­schuld­ver­schrei­bun­gen für Xetra-Gold ist steu­er­lich kei­ne Ver­äu­ße­rung, womit die Wert­stei­ge­rung des Gold­prei­ses bei einer Ein­lö­sung steu­er­frei ver­ein­nahmt wer­den kann.
Die Bei­trags­er­stat­tung durch ein Ver­sor­gungs­werk ist auch dann steu­er­frei, wenn kei­ne War­te­frist von 24 Mona­ten ab Ende der Ver­si­che­rungs­pflicht ein­ge­hal­ten wird.
Der Leer­ver­kauf von Devi­sen führt nicht zu einem abzieh­ba­ren Ver­lust aus einem Ter­min­ge­schäft, wenn der Leer­ver­kauf und der spä­te­re Nach­kauf nicht ein­deu­tig mit­ein­an­der ver­knüpft sind.
Aus Trans­ak­tio­nen und Spe­ku­la­tio­nen mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen erge­ben sich auch steu­er­li­che Fol­gen, zu denen sich jetzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geäu­ßert hat.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Neben vie­len wei­te­ren Ände­run­gen im Steu­er­recht plant die Gro­ße Koali­ti­on eine Abschaf­fung von Soli­da­ri­täts­zu­schlag und Abgel­tungs­teu­er.
Wenn ein Antrag auf Güns­ti­ger­prü­fung in der ursprüng­li­chen Steu­er­erklä­rung ins Lee­re gelau­fen wäre, kommt auch noch ein Antrag bei einer spä­te­ren Ände­rung des Steu­er­be­scheids in Fra­ge.