Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Bun­des­re­gie­rung arbei­tet an einer gesetz­li­chen Rege­lung zum Sta­tus des Ver­ei­nig­ten König­reichs nach des­sen Aus­tritt aus der EU.
Auch wenn der E-Mail eine unter­schrie­be­ne Kla­ge­schrift ange­hängt ist, ist die Erhe­bung einer Kla­ge beim Finanz­ge­richt mit einer E-Mail ohne qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tur nicht mög­lich.
Sind alle für die Fall­be­ur­tei­lung rele­van­ten Tat­sa­chen dem Finanz­amt bereits seit meh­re­ren Jah­ren bekannt, ist die Ände­rung eines vor­läu­fi­gen Steu­er­be­scheids zulas­ten des Steu­er­zah­lers nicht mehr mög­lich.
Das Finanz­amt kann die Fest­stel­lung des Grund­be­sitz­wer­tes nicht nach­träg­lich ändern, wenn es auf eine Fest­stel­lungs­er­klä­rung ver­zich­tet und sich auf die Anga­ben des Steu­er­zah­lers ver­las­sen hat.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zu den Ord­nungs­vor­schrif­ten für die Buch­füh­rung und für Auf­zeich­nun­gen über­ar­bei­tet.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Meh­re­re Bun­des­län­der gewäh­ren den Betrof­fe­nen der schwe­ren Unwet­ter im Mai und Juni Erleich­te­run­gen bei ver­schie­de­nen steu­er­li­chen Rege­lun­gen.
Zur unan­ge­kün­dig­ten Kas­sen-Nach­schau hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Ein­zel­hei­ten in einem Schrei­ben gere­gelt.
Wie jedes Jahr hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um wie­der eine Rei­he von Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen als nicht mehr anwend­bar aus­sor­tiert.
Die aktu­el­le Steu­er­schät­zung pro­gnos­ti­ziert erneut stei­gen­de Steu­er­ein­nah­men für Bund, Län­der und Kom­mu­nen.