Klageerhebung mit unsignierter E-Mail ist nicht möglich

Auch wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift angehängt ist, ist die Erhebung einer Klage beim Finanzgericht mit einer E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht möglich.

Eine Kla­ge beim Finanz­ge­richt kann nicht wirk­sam mit einer ein­fa­chen E-Mail erho­ben wer­den. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unter­schrie­be­ne Kla­ge­schrift als Anhang bei­gefügt ist. Das Finanz­ge­richt Köln hat des­halb eine Kla­ge man­gels Form­wirk­sam­keit als unzu­läs­sig abge­wie­sen. Die Anfor­de­run­gen an eine schrift­li­che Kla­ge­er­he­bung sei­en nicht erfüllt, wenn dem Gericht ledig­lich der Aus­druck einer Kla­ge­schrift vor­lie­ge, die als PDF-Anhang mit einer ein­fa­chen E-Mail über­mit­telt wor­den sei. Für elek­tro­ni­sche Doku­men­te sei die Ver­wen­dung einer qua­li­fi­zier­ten elek­tro­ni­schen Signa­tur gesetz­lich vor­ge­schrie­ben.