Pläne zur Abschaffung der Steuerklassen III und V noch offen

Die Steuerklassen III und V sollten in dieser Legislaturperiode durch das Faktorverfahren ersetzt werden, doch es gibt nach wie vor keine Details, wann und in welcher Form dies geschehen könnte.

Im ver­gan­ge­nen Jahr haben rund 12 Mil­lio­nen Paa­re die Steu­er­klas­sen­kom­bi­na­ti­on III/V für den Lohn­steu­er­ab­zug genutzt. Weil aber im Fak­tor­ver­fah­ren (Steu­er­klas­se IV/IV) die Steu­er­be­las­tung anders und gerech­ter auf die Ehe­leu­te oder Lebens­part­ner ver­teilt wird, hat die Regie­rungs­ko­ali­ti­on in ihrem Koali­ti­ons­ver­trag fest­ge­legt, die Steu­er­klas­sen III und V abzu­schaf­fen und für Paa­re nur noch das Fak­tor­ver­fah­ren zu ver­wen­den. Dazu soll das Fak­tor­ver­fah­ren ver­ein­facht, wei­ter­ent­wi­ckelt und weit­ge­hend auto­ma­ti­siert wer­den. Auf eine Klei­ne Anfra­ge aus dem Bun­des­tag hat die Bun­des­re­gie­rung aller­dings mit­ge­teilt, dass sie noch kei­ne Anga­ben über Details zur geplan­ten Abschaf­fung machen kann, weil die Bera­tun­gen dazu nach wie vor andau­ern. Damit ist auch der Zeit­plan für die Ände­rung wei­ter­hin offen.