Entwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV

Der Regierungsentwurf für das Bürokratieentlastungsgesetz IV liegt vor, mit dem neben anderen Maßnahmen auch Aufbewahrungsfristen verkürzt und umsatzsteuerliche Pflichten erleichtert werden sollen.

In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat­ten die Regie­rungs­par­tei­en ver­ein­bart, ein Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz vor­zu­le­gen. Mit­te März hat die Bun­des­re­gie­rung nun den Regie­rungs­ent­wurf für das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV (BEG IV) beschlos­sen, das jetzt an die Par­la­men­te wei­ter­ge­lei­tet wird.

Das BEG IV ist Teil des Büro­kra­tie­ab­bau­pa­ke­tes, auf das sich das Kabi­nett bei sei­ner Klau­sur in Mese­berg im August 2023 geei­nigt hat­te. Die­ses Paket umfasst neben dem BEG IV das inzwi­schen ver­ab­schie­de­te Wachs­tums­chan­cen­ge­setz, die Anhe­bung der Schwel­len­wer­te zur Bestim­mung der Unter­neh­mens­grö­ßen­klas­sen, eine gemein­sa­me Initia­ti­ve mit Frank­reich zur Reduk­ti­on von Büro­kra­tiel­as­ten auf EU-Ebe­ne sowie eine Sam­mel­ver­ord­nung zur Reduk­ti­on von Büro­kra­tie auf Ver­ord­nungs­ebe­ne.

Gebün­delt soll das Ent­las­tungs­vo­lu­men die­ser Maß­nah­men für die Wirt­schaft über 3 Mil­li­ar­den Euro pro Jahr betra­gen. Das BEG IV trägt dazu rund 944 Mil­lio­nen Euro pro Jahr bei. Hier ist ein Über­blick über die wesent­li­chen Ände­run­gen durch das BEG IV, wobei der Groß­teil des Ent­las­tungs­vo­lu­mens auf die ers­ten vier Ände­run­gen ent­fällt.

  • Auf­be­wah­rungs­fris­ten: Die han­dels- und steu­er­recht­li­chen Auf­be­wah­rungs­fris­ten für Buchungs­be­le­ge (Rech­nungs­ko­pi­en, Kon­to­aus­zü­ge, Lohn- und Gehalts­lis­ten etc.) sol­len von zehn auf acht Jah­re ver­kürzt wer­den. Die­se Ände­rung erfolgt par­al­lel im Han­dels­ge­setz­buch, in der Abga­ben­ord­nung und im Umsatz­steu­er­ge­setz und soll für alle Bele­ge gel­ten, deren Auf­be­wah­rungs­frist bei Inkraft­tre­ten des BEG IV noch nicht abge­lau­fen ist.

  • Voll­machts­da­ten­bank: Es soll eine zen­tra­le Voll­machts­da­ten­bank ein­ge­rich­tet wer­den, in der Steu­er­be­ra­ter ab 2028 Gene­ral­voll­mach­ten für die Sozi­al­ver­si­che­rung hin­ter­le­gen kön­nen. Dadurch müs­sen Arbeit­ge­ber ihren Steu­er­be­ra­tern nicht mehr zahl­rei­che Ein­zel­voll­mach­ten für die ver­schie­de­nen Trä­ger der Sozi­al­ver­si­che­run­gen aus­stel­len. Statt­des­sen soll künf­tig eine elek­tro­ni­sche Gene­ral­voll­macht genü­gen, die dann alle Trä­ger der Sozi­al­ver­si­che­run­gen in der Voll­machts­da­ten­bank abru­fen kön­nen.

  • Hotel­mel­de­pflicht: Die Hotel­mel­de­pflicht für deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge wird abge­schafft. Für Staats­an­ge­hö­ri­ge ande­rer Staa­ten bleibt die Mel­de­pflicht auf­grund zwin­gen­der EU-Vor­ga­ben jedoch wei­ter bestehen.

  • Schrift­form­erfor­der­nis­se: Im Bür­ger­li­chen Gesetz­buch (BGB) sol­len an vie­len Stel­len Schrift­form­erfor­der­nis­se zu Text­form­erfor­der­nis­sen her­ab­ge­stuft wer­den. Anders als die Schrift­form setzt die Text­form kei­ne eigen­hän­di­ge Unter­schrift vor­aus. Damit rei­chen auch eine E-Mail, eine SMS oder eine Mes­sen­ger-Nach­richt für eine ent­spre­chen­de Erklä­rung aus. Ver­gleich­ba­re Her­ab­stu­fun­gen sind auch im Ver­eins­recht, im Gesell­schafts­recht und in wei­te­ren Geset­zen geplant. So sol­len Ver­eins­mit­glie­der ihre Zustim­mung zu einem Beschluss, der ohne Mit­glie­der­ver­samm­lung gefasst wur­de, künf­tig auch in Text­form erklä­ren kön­nen. Auch sol­len GmbH-Gesell­schaf­ter bei Beschlüs­sen außer­halb einer Ver­samm­lung ihre Stim­me in Text­form abge­ben kön­nen, wenn sämt­li­che Gesell­schaf­ter damit ein­ver­stan­den sind.

  • Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dun­gen: Eine Umsatz­steu­er-Vor­anmel­dung muss monat­lich abge­ge­ben wer­den, wenn die abzu­füh­ren­de Umsatz­steu­er im vor­an­ge­gan­ge­nen Kalen­der­jahr mehr als 7.500 Euro betra­gen hat. Lag die abzu­füh­ren­de Umsatz­steu­er unter die­sem Schwel­len­wert, ist statt­des­sen eine vier­tel­jähr­li­che Vor­anmel­dung aus­rei­chend. Der Schwel­len­wert für die vier­tel­jähr­li­che Vor­anmel­dung wird nun auf 9.000 Euro ange­ho­ben.

  • Dif­fe­renz­be­steue­rung: Mit der Dif­fe­renz­be­steue­rung kann ein Wie­der­ver­käu­fer die Bemes­sungs­grund­la­ge für die Umsatz­steu­er auf ver­ein­fach­te Wei­se ermit­teln, indem er die Gesamt­dif­fe­renz aus allen inner­halb eines Besteue­rungs­zeit­rau­mes getä­tig­ten Ein­käu­fen und Ver­käu­fen bil­det, sofern der Ein­kaufs­preis einen bestimm­ten Betrag nicht über­steigt. Die­ser Betrag für den Ein­kaufs­preis beträgt seit 2002 unver­än­dert 500 Euro und soll nun auf 750 Euro ange­ho­ben wer­den.

  • Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gun­gen: Die Gel­tungs­dau­er von Frei­stel­lungs­be­schei­ni­gun­gen bei der Kapi­tal­ertrag­steu­er und beim Steu­er­ab­zug bei beschränkt Steu­er­pflich­ti­gen wird von drei auf fünf Jah­re ver­län­gert.

  • Neben­kos­ten­ab­rech­nung: Ver­mie­ter kön­nen künf­tig bei Betriebs­kos­ten­ab­rech­nun­gen Bele­ge auch digi­tal zur Ein­sicht­nah­me bereit­stel­len.

  • Arbeits­zeug­nis: Der Aus­schluss der elek­tro­ni­schen Form für die Ertei­lung von Zeug­nis­sen über ein Dienst­ver­hält­nis und des­sen Dau­er wird auf­ge­ho­ben. Arbeits­zeug­nis­se sol­len damit künf­tig mit Zustim­mung des Arbeit­neh­mers auch in elek­tro­ni­scher Form erteilt wer­den kön­nen

  • Aus­hang­pflich­ten: Der Arbeit­ge­ber kann Aus­hang­pflich­ten nach dem Arbeits­zeit­ge­setz und dem Jugend­ar­beits­schutz­ge­setz künf­tig auch erfül­len, indem er die gefor­der­ten Infor­ma­tio­nen über die im Betrieb oder in der Dienst­stel­le übli­che Infor­ma­ti­ons- und Kom­mu­ni­ka­ti­ons­tech­nik — etwa das Intra­net — elek­tro­nisch zur Ver­fü­gung stellt, sofern alle Beschäf­tig­ten frei­en Zugang zu den Infor­ma­tio­nen haben.

  • Eltern­zeit: Das Schrift­form­erfor­der­nis für Anträ­ge auf Ver­rin­ge­rung der Arbeits­zeit und ihre Ableh­nung sowie die Gel­tend­ma­chung des Anspruchs auf Eltern­zeit soll durch die Text­form ersetzt wer­den.

  • Öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen: Die Mög­lich­kei­ten, öffent­li­che Ver­stei­ge­run­gen durch­zu­füh­ren, sol­len erwei­tert wer­den. Künf­tig sol­len sie wahl­wei­se auch online per Live-Stream oder in hybri­der Form statt­fin­den kön­nen.

  • Flug­gast­ab­fer­ti­gung: Die Flug­gast­ab­fer­ti­gung kann künf­tig auch digi­tal erfol­gen. Dazu kön­nen künf­tig mit aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung des Rei­sen­den bestimm­te Daten aus dem Rei­se­pass aus­ge­le­sen wer­den.

  • Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung: Die Äuße­rungs­first bei Öffent­lich­keits­be­tei­li­gun­gen in Zulas­sungs­ver­fah­ren mit Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung, in denen auf­grund von Ände­run­gen des Vor­ha­bens eine erneu­te Betei­li­gung der Öffent­lich­keit erfor­der­lich ist, soll ange­mes­sen ver­kürzt wer­den.

  • Grund­ren­te: Die Stich­pro­ben­prü­fun­gen von Ein­künf­ten aus Kapi­tal­ver­mö­gen bei der Grund­ren­te wer­den abge­schafft, nach­dem sich die Annah­me, dass die­se Stich­pro­ben erfor­der­lich sei­en, nicht bestä­tigt hat.