Personal, Arbeit und Soziales

Ein Unter­neh­men darf kei­ne Rück­stel­lung für den tarif­ver­trag­li­chen Anspruch auf Nach­teils­aus­gleich zu den lau­fen­den Alters­teil­zeit­ver­trä­gen bil­den.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Lohn­steu­er­li­che Zwei­fels­fra­gen beant­wor­tet das Finanz­amt Arbeit­ge­bern und Arbeit­neh­mern mit einer gebüh­ren­frei­en und ver­bind­li­chen Anru­fungs­aus­kunft.
Das Gut­ha­ben auf einem Zeit­wert­kon­to kann steu­er­frei auf einen neu­en Arbeit­ge­ber über­tra­gen wer­den, denn erst die spä­te­re Aus­zah­lung ist steu­er­pflich­ti­ger Arbeits­lohn.
Mit jedem Jah­res­wech­sel wer­den die Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen in der Sozi­al­ver­si­che­rung an die Lohn­ent­wick­lung des Vor­jah­res ange­passt.
Die Sach­be­zugs­wer­te für freie oder ver­güns­tig­te Mahl­zei­ten und Unter­kunft wer­den jedes Jahr an die stei­gen­den Lebens­hal­tungs­kos­ten ange­passt.
Mit einer Viel­zahl von Detail­ver­bes­se­run­gen und einem neu­en För­der­mo­dell wird die betrieb­li­che Alters­ver­sor­gung ab 2018 deut­lich aus­ge­baut und in der Hand­ha­bung ver­ein­facht.
Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und GWG-Grenz­wer­te, nied­ri­ge­re Bei­trags­sät­ze, die Betriebs­ren­ten- und die Invest­ment­steu­er­re­form sowie vie­le wei­te­re Ände­run­gen mit sich.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich mit den Urtei­len des Bun­des­fi­nanz­hofs zu vom Arbeit­neh­mer selbst getra­ge­nen Auf­wen­dun­gen für einen Fir­men­wa­gen aus­ein­an­der­ge­setzt.
Nur weil der Zah­lung von steu­er­be­güns­tig­ten Zuschüs­sen des Arbeit­ge­bers eine Lohn­her­ab­set­zung vor­aus­ge­gan­gen ist, darf das Finanz­amt nicht ein­fach die Pau­scha­lie­rung ver­wei­gern.