Umsatzsteuer

Die Wirt­schafts- und Finanz­mi­nis­ter der EU haben sich auf neue Vor­ga­ben bei der Umsatz­steu­er für Online-Händ­ler ver­stän­digt, die bis 2021 in Kraft tre­ten sol­len.
Deutsch­land hat rechts­wid­rig Unter­neh­mens­kun­den von der Umsatz­steu­er-Son­der­re­ge­lung für Rei­se­bü­ros aus­ge­schlos­sen.
Die Finanz­ver­wal­tung hat die seit Anfang 2017 ange­ho­be­ne Gren­ze für Klein­be­trags­rech­nun­gen nun auch in den Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass über­nom­men.
Eine elek­tro­ni­sche Rech­nung oder Gut­schrift ist auch dann berich­ti­gungs­fä­hig, wenn sie ohne elek­tro­ni­sche Signa­tur erstellt wor­den ist, auch wenn dies frü­her gesetz­lich vor­ge­schrie­ben war.
Der Vor­steu­er­ab­zug aus einer Rech­nung ist auch dann zuläs­sig, wenn der Lie­fe­rant nicht unter der Absen­der­adres­se sei­ne wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten aus­übt.
Aus Trans­ak­tio­nen und Spe­ku­la­tio­nen mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen erge­ben sich auch steu­er­li­che Fol­gen, zu denen sich jetzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geäu­ßert hat.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Eine rei­ne Gat­tungs­be­zeich­nung (Hose, Ket­te etc.) ist auch im Bil­lig­preis­seg­ment kei­ne aus­rei­chen­de Leis­tungs­be­zeich­nung und ver­hin­dert somit den Vor­steu­er­ab­zug.
Eine Rech­nung, die nicht ein­mal Mini­mal­an­ga­ben ent­hält, ist nicht rück­wir­kend berich­ti­gungs­fä­hig. Statt­des­sen gilt die Kor­rek­tur als erst­ma­li­ge Rech­nungs­aus­stel­lung.
Die Ver­mie­tung der Ein­rich­tung einer Immo­bi­lie ist im Regel­fall eine unselb­stän­di­ge Neben­leis­tung und damit eben­falls umsatz­steu­er­frei, wenn die Immo­bi­lie steu­er­frei ver­mie­tet ist.