Umsatzsteuer

Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Das Datum der Lie­fe­rung oder Leis­tung kann sich im Ein­zel­fall auch aus dem Rech­nungs­da­tum erge­ben.
Aus der vom Päch­ter in Rech­nung gestell­ten Ent­schä­di­gung für das Ein­ver­ständ­nis zur Auf­lö­sung eines lang­fris­ti­gen Pacht­ver­trags kann der Ver­päch­ter einen Vor­steu­er­ab­zug gel­tend machen.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof muss dar­über ent­schei­den, wie die Jah­res­um­sät­ze eines Klein­un­ter­neh­mers bei der Dif­fe­renz­be­steue­rung für Gebraucht­wa­ren berech­net wer­den.
Der redu­zier­te Umsatz­steu­er­satz für die Lie­fe­rung von Was­ser umfasst auch die Arbei­ten für den Anschluss an das öffent­li­che Trink­was­ser­netz.
Obwohl die Klein­un­ter­neh­mer­gren­ze lan­ge nicht ange­ho­ben wur­de, hat die Bun­des­re­gie­rung kei­ne Plä­ne hier eine Anpas­sung vor­zu­neh­men.
Tanz­un­ter­richt könn­te eben­falls unter die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Unter­richt von Pri­vat­leh­rern fal­len, aller­dings wider­spricht das deut­sche Recht hier der EU-Richt­li­nie.
Die Wirt­schafts- und Finanz­mi­nis­ter der EU haben sich auf neue Vor­ga­ben bei der Umsatz­steu­er für Online-Händ­ler ver­stän­digt, die bis 2021 in Kraft tre­ten sol­len.
Deutsch­land hat rechts­wid­rig Unter­neh­mens­kun­den von der Umsatz­steu­er-Son­der­re­ge­lung für Rei­se­bü­ros aus­ge­schlos­sen.
Die Finanz­ver­wal­tung hat die seit Anfang 2017 ange­ho­be­ne Gren­ze für Klein­be­trags­rech­nun­gen nun auch in den Umsatz­steu­er-Anwen­dungs­er­lass über­nom­men.