Umsatzsteuer

Eine rei­ne Gat­tungs­be­zeich­nung (Hose, Ket­te etc.) ist auch im Bil­lig­preis­seg­ment kei­ne aus­rei­chen­de Leis­tungs­be­zeich­nung und ver­hin­dert somit den Vor­steu­er­ab­zug.
Eine Rech­nung, die nicht ein­mal Mini­mal­an­ga­ben ent­hält, ist nicht rück­wir­kend berich­ti­gungs­fä­hig. Statt­des­sen gilt die Kor­rek­tur als erst­ma­li­ge Rech­nungs­aus­stel­lung.
Die Ver­mie­tung der Ein­rich­tung einer Immo­bi­lie ist im Regel­fall eine unselb­stän­di­ge Neben­leis­tung und damit eben­falls umsatz­steu­er­frei, wenn die Immo­bi­lie steu­er­frei ver­mie­tet ist.
Auch wenn die Ware aus dem Aus­land kurz­fris­tig in einem inlän­di­schen Aus­lie­fe­rungs­la­ger zwi­schen­ge­la­gert wird, kann eine inner­ge­mein­schaft­li­che Ver­sen­dungs­lie­fe­rung vor­lie­gen.
Bei der Rück­ab­wick­lung von Bau­trä­ger­fäl­len darf das Finanz­amt die Rück­erstat­tung der Umsatz­steu­er nicht von einer Ver­rech­nungs­mög­lich­keit oder einer Zah­lung der Umsatz­steu­er an den Bau­hand­wer­ker abhän­gig machen.
Ein Urteil des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf zeigt die Fol­gen der geän­der­ten Umkehr der Steu­er­schuld­ner­schaft für Bau­leis­tun­gen.
Bei einer umsatz­steu­er­pflich­ti­gen Ver­mie­tung ist auch die Abfin­dung für ein vor­zei­ti­ges Ende des Miet­ver­trags umsatz­steu­er­pflich­tig.
Jubi­lar­fei­ern für alle Jubi­la­re des Betriebs sind nor­ma­le Betriebs­ver­an­stal­tun­gen, die Ehrung eines ein­zel­nen Jubi­lars dage­gen nicht — mit ent­spre­chen­den steu­er­li­chen Fol­gen.
Für Bau­un­ter­neh­men gibt es durch ein neu­es Urteil und die Reak­ti­on der Finanz­ver­wal­tung nun Rechts­si­cher­heit bei der rück­wir­ken­den Ände­rung der Umsatz­steu­er­fest­set­zung für Leis­tun­gen an Bau­trä­ger.
Nach einem Vor­la­ge­be­schluss des Bun­des­fi­nanz­hofs muss der Euro­päi­sche Gerichts­hof nun prü­fen, ob Fahr­un­ter­richt eben­falls als umsatz­steu­er­frei­er Unter­richt eines Pri­vat­leh­rers gilt.