Umsatzsteuer

Die EU-Kom­mis­si­on arbei­tet an einer Über­ar­bei­tung und Moder­ni­sie­rung des Mehr­wert­steu­er­sys­tems und hat den Mit­glieds­staa­ten ihre Ände­rungs­vor­schlä­ge vor­ge­legt.
Das Zwei­te Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz ent­hält anders als sein Vor­gän­ger gleich meh­re­re Maß­nah­men, die fast alle Unter­neh­men betref­fen.
Erneut hat ein Finanz­ge­richt zumin­dest vor­läu­fig einer Fahr­schu­le die Umsatz­steu­er­be­frei­ung für Pri­vat­leh­rer zuge­stan­den.
Dass für E-Books ein höhe­rer Steu­er­satz gilt als für gedruck­te Bücher, hält der Euro­päi­sche Gerichts­hof für eine zuläs­si­ge Fol­ge der Rege­lun­gen für den elek­tro­ni­schen Han­del.
Das Finanz­ge­richt Müns­ter meint, dass die Steu­er­schuld­ner­schaft eines Bau­trä­gers auch ohne Rück­zah­lung der Umsatz­steu­er ent­fal­len kann, wenn der Bau­trä­ger kei­ne ande­ren Umsät­ze getä­tigt hat, die eine Umsatz­steu­er­schuld begrün­den.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat bekannt gege­ben, in wel­chen Ver­fah­ren 2017 vor­aus­sicht­lich ein Urteil fal­len wird.
Eine rück­wir­ken­de Rech­nungs­be­rich­ti­gung ist nur dann ohne Pro­ble­me mög­lich, wenn die ursprüng­li­che Rech­nung zumin­dest die Min­destan­ga­ben ent­hält, die für eine Rech­nung not­wen­dig sind.
Wenn der Haupt­zweck eines Sale-and-lea­se-back-Geschäfts in einer bilan­zi­el­len Gestal­tung liegt, han­delt es sich nicht um eine umsatz­steu­er­freie Kre­dit­ge­wäh­rung.
Die Über­las­sung oder Ver­mie­tung von Pra­xis­räu­me samt der medi­zi­ni­schen Aus­stat­tung an einen Arzt ist grund­sätz­lich kein Teil einer umsatz­steu­er­frei­en Heil­be­hand­lung.
Die Semi­na­re eines Geist­hei­lers sind gleich aus meh­re­ren Grün­den kei­ne umsatz­steu­er­freie Heil­be­hand­lung.