Umsatzsteuer

Der Vor­steu­er­ab­zug aus einer Rech­nung ist auch dann zuläs­sig, wenn der Lie­fe­rant nicht unter der Absen­der­adres­se sei­ne wirt­schaft­li­chen Tätig­kei­ten aus­übt.
Eine elek­tro­ni­sche Rech­nung oder Gut­schrift ist auch dann berich­ti­gungs­fä­hig, wenn sie ohne elek­tro­ni­sche Signa­tur erstellt wor­den ist, auch wenn dies frü­her gesetz­lich vor­ge­schrie­ben war.
Aus Trans­ak­tio­nen und Spe­ku­la­tio­nen mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen erge­ben sich auch steu­er­li­che Fol­gen, zu denen sich jetzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geäu­ßert hat.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Eine rei­ne Gat­tungs­be­zeich­nung (Hose, Ket­te etc.) ist auch im Bil­lig­preis­seg­ment kei­ne aus­rei­chen­de Leis­tungs­be­zeich­nung und ver­hin­dert somit den Vor­steu­er­ab­zug.
Eine Rech­nung, die nicht ein­mal Mini­mal­an­ga­ben ent­hält, ist nicht rück­wir­kend berich­ti­gungs­fä­hig. Statt­des­sen gilt die Kor­rek­tur als erst­ma­li­ge Rech­nungs­aus­stel­lung.
Die Ver­mie­tung der Ein­rich­tung einer Immo­bi­lie ist im Regel­fall eine unselb­stän­di­ge Neben­leis­tung und damit eben­falls umsatz­steu­er­frei, wenn die Immo­bi­lie steu­er­frei ver­mie­tet ist.
Auch wenn die Ware aus dem Aus­land kurz­fris­tig in einem inlän­di­schen Aus­lie­fe­rungs­la­ger zwi­schen­ge­la­gert wird, kann eine inner­ge­mein­schaft­li­che Ver­sen­dungs­lie­fe­rung vor­lie­gen.
Bei der Rück­ab­wick­lung von Bau­trä­ger­fäl­len darf das Finanz­amt die Rück­erstat­tung der Umsatz­steu­er nicht von einer Ver­rech­nungs­mög­lich­keit oder einer Zah­lung der Umsatz­steu­er an den Bau­hand­wer­ker abhän­gig machen.
Ein Urteil des Finanz­ge­richts Düs­sel­dorf zeigt die Fol­gen der geän­der­ten Umkehr der Steu­er­schuld­ner­schaft für Bau­leis­tun­gen.