Vermögensaufbau und Altersvorsorge

Aus Trans­ak­tio­nen und Spe­ku­la­tio­nen mit vir­tu­el­len Wäh­run­gen erge­ben sich auch steu­er­li­che Fol­gen, zu denen sich jetzt das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um geäu­ßert hat.
Der Koali­ti­ons­ver­trag lie­fert eine Vor­schau auf die Maß­nah­men, die die neu geschlos­se­ne Gro­ße Koali­ti­on im Steu­er­recht plant.
Neben vie­len wei­te­ren Ände­run­gen im Steu­er­recht plant die Gro­ße Koali­ti­on eine Abschaf­fung von Soli­da­ri­täts­zu­schlag und Abgel­tungs­teu­er.
Wenn ein Antrag auf Güns­ti­ger­prü­fung in der ursprüng­li­chen Steu­er­erklä­rung ins Lee­re gelau­fen wäre, kommt auch noch ein Antrag bei einer spä­te­ren Ände­rung des Steu­er­be­scheids in Fra­ge.
Auch die Über­tra­gung wert­lo­ser Akti­en ohne Gegen­leis­tung zwi­schen frem­den Drit­ten gilt als ver­lust­rea­li­sie­ren­de ent­gelt­li­che Anteils­über­tra­gung.
Die zum Jah­res­wech­sel in Kraft getre­te­ne Reform der Invest­ment­be­steue­rung ver­ein­facht radi­kal die Besteue­rung von Invest­ment­fonds für die Anle­ger.
Das neue Jahr bringt höhe­re Frei­be­trä­ge und GWG-Grenz­wer­te, nied­ri­ge­re Bei­trags­sät­ze, die Betriebs­ren­ten- und die Invest­ment­steu­er­re­form sowie vie­le wei­te­re Ände­run­gen mit sich.
Der 2014 beschlos­se­ne welt­wei­te Aus­tausch von Daten über Bank­kon­ten und Kapi­tal­erträ­ge ist jetzt mit 50 Staa­ten gestar­tet und soll im kom­men­den Jahr auf 102 Staa­ten aus­ge­wei­tet wer­den.
Wird ein Arbeits­zim­mer auch teil­wei­se im Rah­men von Ein­künf­ten ver­wen­det, die den Wer­bungs­kos­ten­ab­zug aus­schlie­ßen, redu­ziert sich dadurch nicht der jähr­li­che Höchst­be­trag von 1.250 Euro für die abzieh­ba­ren Kos­ten.
Die Schen­kung von Akti­en an min­der­jäh­ri­ge Kin­der mit der Absicht eines unmit­tel­bar fol­gen­den Ver­kaufs ist, sofern kein beson­de­rer Grund für die Ver­fah­rens­wei­se vor­liegt, ein Miss­brauch von Gestal­tungs­mög­lich­kei­ten.