Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Befris­tet auf zwei Mona­te soll die Mine­ral­öl­steu­er für Ben­zin und Die­sel im Mai und Juni um rund 14 Cent pro Liter sin­ken, was ein­schließ­lich der Umsatz­steu­er eine Sen­kung von 17 Cent ergibt.
Wie im Koali­ti­ons­ver­trag ver­ein­bart soll die Luft­ver­kehrs­steu­er zum 1. Juli 2026 wie­der auf das Niveau von Anfang 2024 abge­senkt wer­den.
Die Aus­set­zung der Voll­zie­hung eines Steu­er­be­scheids ist gerecht­fer­tigt, wenn das Finanz­amt dem Finanz­ge­richt kei­ne Unter­la­gen für den Grund der geän­der­ten Steu­er­fest­set­zung vor­legt.
Bis zur end­gül­ti­gen Abschaf­fung der Zoll­frei­gren­ze von 150 Euro fällt für Paket­sen­dun­gen aus dem EU-Aus­land ab dem 1. Juli 2026 eine pau­scha­le Abga­be von 3 Euro an.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die jähr­li­che Posi­tiv­lis­te mit den wei­ter­hin gül­ti­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ver­öf­fent­licht.
Ab 2026 stellt Bay­ern als letz­tes Bun­des­land den Ver­sand von Zah­lungs­er­in­ne­run­gen an fäl­lig wer­den­de Vor­aus­zah­lun­gen zur Ein­kom­men- und Kör­per­schaft­steu­er ein.
Neben dem Steu­er­än­de­rungs­ge­setz 2025 und dem Aktiv­ren­ten­ge­setz hat der Bun­des­rat den Weg für ver­schie­de­ne wei­te­re steu­er­li­che Ände­rungs­ge­set­ze und Ver­ord­nun­gen frei gemacht.
Die Befrei­ung von E-Autos von der Kfz-Steu­er wird bis 2035 ver­län­gert und gilt dann für alle Fahr­zeu­ge, die bis zum Jahr 2030 neu zuge­las­sen wer­den. Ein neu­es För­der­pro­gramm für E-Autos ist eben­falls in Pla­nung.
Dank posi­ti­ver Kon­junk­tur­aus­sich­ten darf sich der Fis­kus in den kom­men­den Jah­ren über stei­gen­de Steu­er­ein­nah­men freu­en.
Bei einem Antrag auf Wie­der­ein­set­zung in den vori­gen Stand spielt es kei­ne Rol­le, ob bei einem Ein­spruch per E-Mail auch eine Lese­be­stä­ti­gung ange­for­dert wur­de oder nicht.