Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Auch wenn das Finanz­amt bei der Anfor­de­rung von Unter­la­gen die Vor­ga­ben der Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung beach­ten muss, steht die­se regel­mä­ßig nicht der Zuläs­sig­keit einer sol­chen Anfor­de­rung ent­ge­gen.
Im Novem­ber 2024 star­tet die Ver­ga­be der seit Jah­ren geplan­ten Wirt­schafts-Iden­ti­fi­ka­ti­ons­num­mer, mit der sich künf­tig jeder wirt­schaft­lich Täti­ge ein­deu­tig gegen­über Finanz­äm­tern und ande­ren Behör­den iden­ti­fi­zie­ren kön­nen soll.
Der Bun­des­tag hat das Büro­kra­tie­ent­las­tungs­ge­setz IV ver­ab­schie­det, mit dem neben ande­ren Maß­nah­men auch Auf­be­wah­rungs­fris­ten ver­kürzt, umsatz­steu­er­li­che Pflich­ten erleich­tert und eine digi­ta­le Bekannt­ga­be von Steu­er­be­schei­den ein­ge­führt wer­den sol­len.
Wegen ver­län­ger­ter Brief­lauf­zei­ten gel­ten Steu­er­be­schei­de ab 2025 erst am vier­ten Tag nach der Auf­ga­be zur Post als zuge­gan­gen.
Der Bun­des­fi­nanz­hof hat das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt auf­ge­for­dert, die Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät der Höhe von Aus­set­zungs­zin­sen ab 2019 zu über­prü­fen.
Ab 2025 stellt der Fis­kus die schon lan­ge geplan­te Über­mitt­lungs­mög­lich­keit für die Mel­dung elek­tro­ni­scher Auf­zeich­nungs­sys­te­me bereit, womit die bis­her aus­ge­setz­te Mit­tei­lungs­pflicht ab Juli 2025 in Kraft tritt.
Die Höhe der Säum­nis­zu­schlä­ge ist auch für Zeit­räu­me nach 2018 nicht ver­fas­sungs­wid­rig, wie der Bun­des­fi­nanz­hof erneut bestä­tigt hat.
Mit dem Steu­er­fort­ent­wick­lungs­ge­setz, das kurz­zei­tig als Zwei­tes Jah­res­steu­er­ge­setz 2024 fir­mier­te, wer­den vor allem ers­te Punk­te der Wachs­tums­in­itia­ti­ve im Steu­er­recht umge­setzt und die Frei­be­trä­ge sowie Tarifeck­wer­te bei der Ein­kom­men­steu­er ange­passt.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof hat die EU-Vor­ga­ben zur Mel­de­pflicht grenz­über­schrei­ten­der Steu­er­ge­stal­tun­gen als zuläs­sig ein­ge­stuft.
Nur in bestimm­ten Fäl­len ist eine Ein­sicht in die Steu­er­ak­te beim Finanz­amt über­haupt mög­lich, und nach Abschluss der Ver­an­la­gung ist eine Ein­sicht­nah­me für außer­steu­er­li­che Zwe­cke gene­rell aus­ge­schlos­sen.