Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

In einem Pilot­pro­jekt tes­tet die Hes­si­sche Finanz­ver­wal­tung ein Ver­fah­ren, bei dem das Finanz­amt den Steu­er­zah­lern die Erstel­lung der Steu­er­erklä­rung abnimmt.
Erteilt das Finanz­amt meh­re­ren Per­so­nen die­sel­be ver­bind­li­che Aus­kunft, fällt dafür nur eine gemein­sa­me Gebühr an.
Bei Ban­ken, Ver­si­che­run­gen und Wert­pa­pier­in­sti­tu­ten soll die Auf­be­wah­rungs­frist für Buchungs­be­le­ge wie­der auf zehn Jah­re ver­län­gert wer­den.
Neben der Anhe­bung der Ent­fer­nungs­pau­scha­le und der Absen­kung der Umsatz­steu­er für Spei­sen in der Gas­tro­no­mie soll das Steu­er­än­de­rungs­ge­setz auch Ver­bes­se­run­gen im Gemein­nüt­zig­keits­recht brin­gen.
Alle am 4. August 2025 noch anhän­gi­gen Ein­sprü­che zur Fra­ge der Ver­fas­sungs­kon­for­mi­tät des Soli­da­ri­täts­zu­schlags wer­den nun per All­ge­mein­ver­fü­gung zurück­ge­wie­sen.
Die Ein­füh­rung der obli­ga­to­ri­schen E-Rech­nung für bestimm­te Umsät­ze ab 2025 hat eine Anpas­sung der Buch­füh­rungs­re­geln (GoBD) not­wen­dig gemacht.
Neben der Ver­öf­fent­li­chung neu­er Taxo­no­mi­en für die E-Bilanz hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um auch zur Über­mitt­lungs­pflicht für Kon­ten­nach­wei­se Stel­lung genom­men, die für Wirt­schafts­jah­re nach 2024 gilt.
Für die steu­er­li­che Berück­sich­ti­gung von Spen­den an aus­län­di­sche Orga­ni­sa­tio­nen gel­ten ab 2025 neue Rege­lun­gen, die einen Ein­trag der Orga­ni­sa­ti­on im Zuwen­dungs­emp­fän­ger­re­gis­ter vor­aus­set­zen.
Die Steu­er­fahn­dung wer­tet aktu­ell Daten­pa­ke­te ver­schie­de­ner Platt­for­men und Agen­tu­ren aus, um ins­be­son­de­re Influ­en­cer mit höhe­ren Ein­künf­ten zu ermit­teln, die sich bis­her der Steu­er­pflicht ent­zo­gen haben.
Die Finanz­äm­ter neh­men künf­tig kei­nen Vor­läu­fig­keits­ver­merk zum Soli­da­ri­täts­zu­schlag mehr in neue Steu­er­be­schei­de auf.