Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Die Ende 2022 beschlos­se­nen Ent­las­tun­gen füh­ren zu deut­lich nied­ri­ge­ren Steu­er­ein­nah­men, auch wenn die uner­war­tet gute Kon­junk­tur im letz­ten Jahr zumin­dest einen klei­nen Aus­gleich bewirkt.
Wird ein Auto im Aus­land beschlag­nahmt und spä­ter ver­schrot­tet, dann kann die Kfz-Steu­er­pflicht schon zum Zeit­punkt der Beschlag­nah­me enden.
Die staat­li­chen Coro­na-Hil­fen erfül­len nicht die Vor­aus­set­zun­gen für eine ermä­ßig­te Besteue­rung von außer­or­dent­li­chen Ein­künf­ten.
Anders als ver­schie­de­ne Finanz­ge­rich­te hält der Bun­des­fi­nanz­hof die Säum­nis­zu­schlä­ge auch in einem Nied­rig­zins­um­feld für ver­fas­sungs­ge­mäß.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat die jähr­li­che Posi­tiv­lis­te mit den wei­ter­hin gül­ti­gen Ver­wal­tungs­an­wei­sun­gen ver­öf­fent­licht, die in den letz­ten Jah­ren deut­lich an Umfang gewon­nen hat.
Für Spen­den und Hilfs­leis­tun­gen zuguns­ten der Erd­be­ben­op­fer gel­ten ver­schie­de­ne Erleich­te­run­gen bei Abzugs­mög­lich­kei­ten und steu­er­li­chen Nach­weis­pflich­ten.
Der Fis­kus stellt den Steu­er­zah­lern ein neu­es Hilfs­mit­tel zur Erfas­sung, Samm­lung und Sor­tie­rung von Bele­gen zur Vor­be­rei­tung der Steu­er­erklä­rung zur Ver­fü­gung.
Auf Steu­ern, für die nach den Bil­lig­keits­re­ge­lun­gen wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie ein Anspruch auf zins­freie Stun­dung bestan­den hät­te, kön­nen kei­ne Nach­zah­lungs­zin­sen erho­ben wer­den.
Erfolgt an meh­re­ren auf­ein­an­der­fol­gen­den Werk­ta­gen plan­mä­ßig kei­ne Zustel­lung, dann ent­fällt auch die Zugangs­ver­mu­tung für Steu­er­be­schei­de inner­halb einer Drei-Tages-Frist.
Trotz Aus­lau­fens des Soli­dar­pakts II ist der Soli­da­ri­täts­zu­schlag auch 2020 und 2021 nocht gerecht­fer­tigt und damit ver­fas­sungs­kon­form.