Personal, Arbeit und Soziales

Die neu­en Eck­wer­te für die Sozi­al­ver­si­che­rung in 2020 ste­hen fest.
Der Bun­des­rat hat der Anhe­bung der Sach­be­zugs­wer­te für 2020 um rund 3 % zuge­stimmt.
In nur zwei Mona­ten haben Bun­des­tag und Bun­des­rat das drit­te Paket an Maß­nah­men zum Büro­kra­tie­ab­bau ver­ab­schie­det.
Ein Heiß­ge­tränk mit Bröt­chen oder Brot ohne Belag ist kein voll­stän­di­ges Früh­stück und damit kein lohn­steu­er­pflich­ti­ger Sach­be­zug.
Die Anfang 2018 geschaf­fe­ne Mög­lich­keit, Betriebs­ren­ten­ver­ein­ba­run­gen mit einer rei­nen Bei­trags­zu­sa­ge zu schlie­ßen, wird noch nicht genutzt.
In meh­re­ren Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof das neue Rei­se­kos­ten­recht mit sei­nen teils nega­ti­ven Fol­gen für nicht orts­fest ein­ge­setz­te Arbeit­neh­mer bestä­tigt.
Urlaubs­an­sprü­che des Arbeit­neh­mers kön­nen nur nach einem aus­drück­li­chen Hin­weis des Arbeit­ge­bers auf ver­blei­ben­den Rest­ur­laub ver­fal­len.
Vie­le Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro­mo­bi­li­tät und umwelt­freund­li­che Ver­kehrs­mit­tel wer­den ver­län­gert oder aus­ge­wei­tet.
Der Euro­päi­sche Gerichts­hof ver­langt von den EU-Staa­ten, die Arbeit­ge­ber zu einer gene­rel­len Erfas­sung der geleis­te­ten Arbeits­zeit aller Arbeit­neh­mer zu ver­pflich­ten.
Zum 1. Juli 2019 wird aus der Gleit­zo­ne der Über­gangs­be­reich, in dem bis zu einem Monats­lohn von 1.300 Euro ermä­ßig­te Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­trä­ge für den Arbeit­neh­mer anfal­len.