Umsatzsteuer

Mit dem Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz sol­len neben der befris­te­ten Redu­zie­rung des Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie noch wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re Hilfs­maß­nah­men im Steu­er- und Sozi­al­recht für Betrof­fe­ne der Coro­na-Kri­se beschlos­sen.
Neben Ände­run­gen bei grenz­über­schrei­ten­den Geschäf­ten ändern sich im Umsatz­steu­er­recht 2020 eini­ge Grenz­wer­te und die Steu­er­sät­ze für bestimm­te Pro­duk­te und Leis­tun­gen.
Der Ver­kauf von Gegen­stän­den, die bei der Anschaf­fung einem Abzugs­ver­bot für die Vor­steu­er unter­la­gen, ist nicht bei der Prü­fung der Klein­un­ter­neh­mer-Umsatz­gren­ze zu berück­sich­ti­gen.
Ab 2020 wird die Umsatz­gren­ze für die Ist-Ver­steue­rung an die steu­er­li­che Buch­füh­rungs­gren­ze ange­passt und beträgt dann 600.000 Euro.
Das inof­fi­zi­el­le Jah­res­steu­er­ge­setz 2019 ist nach dem Bun­des­tag auch vom Bun­des­rat ver­ab­schie­det wor­den.
Die dia­gnos­ti­schen Leis­tun­gen eines Labor­arz­tes sind auch ohne direk­ten Kon­takt mit einem Pati­en­ten grund­sätz­lich Teil einer umsatz­steu­er­frei­en Heil­be­hand­lung.
Ein Antritts­geld oder plat­zie­rungs­un­ab­hän­gi­ges Preis­geld bei einem Wett­be­werb ist ein umsatz­steu­er­pflich­ti­ges Ent­gelt.
Künf­tig sind auch psy­chisch kran­ke Per­so­nen bei der Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen für den ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­satz bei einem Inklu­si­ons­be­trieb zu berück­sich­ti­gen.
Bei der Mar­gen­be­steue­rung kommt die Anwen­dung des ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­sat­zes für Hotel­über­nach­tun­gen und ande­re Beher­ber­gungs­leis­tun­gen nicht in Fra­ge.