Selbständige und Unternehmer

Die Ver­gü­tung eines Arz­tes für die Aus­stel­lung von digi­ta­len Impf­zer­ti­fi­ka­ten führt nicht zu gewerb­li­chen Ein­künf­ten, die eine Gewer­be­steu­er­pflicht zur Fol­ge haben könn­ten.
Eine ermä­ßig­te Besteue­rung der staat­li­chen Hil­fen als außer­ge­wöhn­li­che Ein­künf­te ist nach Über­zeu­gung der Finanz­ver­wal­tung nicht mög­lich.
Die bestehen­den Son­der­re­ge­lun­gen, Bei­hil­fen und steu­er­li­chen Erleich­te­run­gen sind auf­grund der aktu­el­len Infek­ti­ons­la­ge erneut ver­län­gert und teil­wei­se aus­ge­wei­tet wor­den
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.
Wenn das letz­te Wirt­schafts­jahr eines Betriebs als Rumpf­wirt­schafts­jahr weni­ger als zwölf Mona­te umfasst, hat dies kei­ne Fol­gen für die Inan­spruch­nah­me eines Inves­ti­ti­ons­ab­zugs­be­trags und der damit ver­bun­de­nen Son­der­ab­schrei­bung.
Weil Gewer­be­miet­ver­trä­ge vor allem durch nach­träg­li­che Ände­run­gen immer wie­der form­un­wirk­sam wer­den, soll das Schrift­form­erfor­der­nis für Gewer­be­miet­ver­trä­ge redu­ziert wer­den.
Die Frist für die End­ab­rech­nung der Neu­start­hil­fe läuft in allen Fäl­len bis 31. Dezem­ber 2021
Dass zins­freie Ver­bind­lich­kei­ten in der Bilanz mit 5,5 % abzu­zin­sen sind, ist ver­fas­sungs­recht­lich nicht zu bean­stan­den.
Die Zuord­nung der im Janu­ar 2021 gezahl­ten Steu­er­vor­aus­zah­lun­gen hängt für Ein­nah­men-Über­schuss-Rech­ner vom Tag der Über­mitt­lung der Steuer(vor)anmeldungen ab.
Ab 2022 kön­nen bestimm­te Per­so­nen­ge­sell­schaf­ten sich wie eine Kapi­tal­ge­sell­schaft besteu­ern las­sen.