Selbständige und Unternehmer

Seit dem 1. August 2021 sind vie­le Unter­neh­men und Ver­ei­ne ver­pflich­tet, sich im Trans­pa­renz­re­gis­ter ein­zu­tra­gen.
Bei der Prü­fung, ob eine beherr­schen­de Stel­lung eines Gesell­schaf­ters vor­liegt, sind dem Gesell­schaf­ter die Antei­le sei­ner min­der­jäh­ri­gen Kin­der nicht zuzu­rech­nen, wenn für die­se eine Ergän­zungs­pfleg­schaft bestellt ist.
Durch einen erneu­ten Zuschuss aus der Bun­des­kas­se soll die Künst­ler­so­zi­al­ab­ga­be auch im Jahr 2022 unver­än­dert bei 4,2 % lie­gen.
Mit Aus­nah­me der Restart-Prä­mie führt die Bun­des­re­gie­rung die Über­brü­ckungs­hil­fe III Plus und die Neu­start­hil­fe unver­än­dert bis zum Jah­res­en­de fort.
Auch für gering­fü­gi­ge Auf­wen­dun­gen gibt es kein Wahl­recht zum Ver­zicht auf einen akti­ve Rech­nungs­ab­gren­zungs­pos­ten.
In wel­cher Höhe eine Lea­sing­son­der­zah­lung sofort in vol­ler Höhe abzieh­bar ist, hängt vom betrieb­li­chen Nut­zungs­an­teil über die gesam­te Lauf­zeit des Lea­sing­ver­trags ab.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zur steu­er­li­chen Aner­ken­nung von Bewir­tungs­kos­ten als Betriebs­aus­ga­ben aktua­li­siert und um neue Vor­ga­ben ergänzt.
Auf­grund der ver­län­ger­ten Anwen­dung des ermä­ßig­ten Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um die Pausch­be­trä­ge für Sach­ent­nah­men im zwei­ten Halb­jahr 2021 ange­passt.
Es ist ver­fas­sungs­kon­form, dass Miet- und Pacht­zin­sen, die Teil der Her­stel­lungs­kos­ten imma­te­ri­el­ler Wirt­schafts­gü­ter wären, der gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nung unter­lie­gen.
Die Über­brü­ckungs- und die Neu­start­hil­fe wer­den mit wei­te­ren Leis­tun­gen aus­ge­stat­tet und bis Sep­tem­ber fort­ge­führt.