Selbständige und Unternehmer

Die Erfas­sung unba­rer Umsät­ze mit EC-Kar­ten im Kas­sen­buch sieht die Finanz­ver­wal­tung als for­mel­len Man­gel, der aber unter gewis­sen Vor­aus­set­zun­gen hin­ge­nom­men wird.
Kon­stant hohe Ein­nah­men der Künst­ler­so­zi­al­kas­se nach ver­stärk­ten Prü­fun­gen füh­ren dazu, dass der Abga­be­satz auch 2019 auf einem unver­än­dert nied­ri­gen Niveau bleibt.
Nur weil ein Fir­men­wa­gen für die Anwen­dung der 1 %-Rege­lung min­des­tens zu 50 % betrieb­lich genutzt wer­den muss, folgt dar­aus kei­ne Beschrän­kung des Werts der pri­va­ten Nut­zung auf maxi­mal 50 % des Gesamt­auf­wands.
Dass durch die gewer­be­steu­er­li­chen Hin­zu­rech­nun­gen auch ertrag­lo­se Betrie­be mit Gewer­be­steu­er belas­tet wer­den kön­nen, ist ver­fas­sungs­kon­form.
Wann und wie forst­wirt­schaft­li­che Flä­chen als Betriebs­ver­mö­gen zäh­len, hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um aus­führ­lich erklärt.
Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sei­ne Ver­wal­tungs­an­wei­sung zu den Ord­nungs­vor­schrif­ten für die Buch­füh­rung und für Auf­zeich­nun­gen über­ar­bei­tet.
Das Jah­res­steu­er­ge­setz 2018 sieht Ände­run­gen bei der Umsatz­steu­er, Steu­er­vor­tei­le für Elek­tro-Dienst­wa­gen und eine Neu­re­ge­lung des Ver­lust­ab­zugs bei Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten vor.
Zur unan­ge­kün­dig­ten Kas­sen-Nach­schau hat das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um Ein­zel­hei­ten in einem Schrei­ben gere­gelt.
Die Pau­schal­ver­steue­rung von betrieb­lich ver­an­lass­ten Zuwen­dun­gen mit 30 % ist nur mög­lich, wenn die Zuwen­dung zusätz­lich zur ohne­hin geschul­de­ten Leis­tung erfolgt.
Sowohl die Gewer­be­steu­er­pflicht für Gewin­ne aus dem Ver­kauf einer Mit­un­ter­neh­mer­schaft noch die Steu­er­be­las­tung der Per­so­nen­ge­sell­schaft statt des ver­kau­fen­den Gesell­schaf­ters sind ver­fas­sungs­ge­mäß.