Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um hat sich zu den Anfor­de­run­gen an die steu­er­freie Gewäh­rung von Lohn­zu­satz­leis­tun­gen und die Zuläs­sig­keit von Gehalts­um­wand­lun­gen geäu­ßert.
Arbeit­ge­ber kön­nen ihren Beschäf­tig­ten anläss­lich der Coro­na-Kri­se bis zu 1.500 Euro steu­er­frei als Bonus­zah­lung oder in Form von Sach­leis­tun­gen zuwen­den.
Mit dem Coro­na-Steu­er­hil­fe­ge­setz sol­len neben der befris­te­ten Redu­zie­rung des Umsatz­steu­er­sat­zes in der Gas­tro­no­mie noch wei­te­re Ände­run­gen im Steu­er­recht umge­setzt wer­den.
Die Bun­des­re­gie­rung hat wei­te­re Hilfs­maß­nah­men im Steu­er- und Sozi­al­recht für Betrof­fe­ne der Coro­na-Kri­se beschlos­sen.
Arbeit­ge­ber in beson­ders aus­ge­las­te­ten Bran­chen kön­nen ihren Arbeit­neh­mern Bonus­zah­lun­gen gewäh­ren, die bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steu­er- und sozi­al­ver­si­che­rungs­frei sind.
Für Eltern, die auf­grund der Schlie­ßung von Kin­der­gar­ten oder Schu­le ihre Kin­der zu Hau­se betreu­en müs­sen und dadurch einen Ver­dienst­aus­fall haben, gibt es finan­zi­el­le Hil­fe vom Staat.
Pati­en­ten mit Atem­wegs­er­kran­kung kön­nen sich der­zeit vom Arzt auch tele­fo­nisch krank schrei­ben las­sen, um bei Ver­dacht einer Coro­na-Infek­ti­on die Aus­brei­tung des Virus ein­zu­däm­men.
Wel­che Regeln bei der Lohn­fort­zah­lung und Heim­ar­beit in der Coro­na-Kri­se gel­ten, hängt von den kon­kre­ten Umstän­den ab.
Die gesetz­lich vor­ge­schrie­be­ne Kos­ten­be­tei­li­gung für die Aner­ken­nung einer dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung setzt ent­ge­gen der Auf­fas­sung der Finanz­ver­wal­tung kei­ne regel­mä­ßi­gen Zah­lun­gen vor­aus.
Die gute Haus­halts­la­ge Ende 2019 hat beim Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter zu Über­le­gun­gen geführt, die teil­wei­se Abschaf­fung des Soli­da­ri­täts­zu­schlags bereits Mit­te 2020 umzu­set­zen.