Einkommensteuer — Arbeitnehmer

Reno­vie­rungs­auf­wen­dun­gen für Räu­me, die mehr als in nur unter­ge­ord­ne­tem Umfang zu Wohn­zwe­cken genutzt wer­den, kön­nen nicht antei­lig den Kos­ten für ein häus­li­ches Arbeits­zim­mer zuge­ord­net wer­den.
Ab 2021 soll der Soli für rund 90 % der Ein­kom­men­steu­er­zah­ler voll­stän­dig und wei­te­re 6,5 % teil­wei­se weg­fal­len.
Ohne Ver­pflich­tung durch den Arbeit­ge­ber, nach der der Dienst­wa­gen in der hei­mi­schen Gara­ge abzu­stel­len ist, kön­nen die antei­li­gen Kos­ten für die Gara­ge auch nicht auf den geld­wer­ten Vor­teil nach der 1 %-Rege­lung ange­rech­net wer­den.
In meh­re­ren Urtei­len hat der Bun­des­fi­nanz­hof das neue Rei­se­kos­ten­recht mit sei­nen teils nega­ti­ven Fol­gen für nicht orts­fest ein­ge­setz­te Arbeit­neh­mer bestä­tigt.
Eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung auf­grund des Ver­kaufs einer Immo­bi­lie am Beschäf­ti­gungs­ort nach Been­di­gung einer beruf­lich ver­an­lass­ten dop­pel­ten Haus­halts­füh­rung ist nicht als Wer­bungs­kos­ten abzieh­bar.
Die Gro­ße Koali­ti­on will ab 2021 den Soli­da­ri­täts­zu­schlag abschaf­fen, aller­dings nur bis zu einer bestimm­ten Ein­kom­mens­gren­ze.
Ob die Auf­wen­dun­gen für einen Hund, der auch als Schul- oder The­ra­pie­hund ein­ge­setzt wird, steu­er­lich abzieh­bar sind, wird von den Finanz­ge­rich­ten unter­schied­lich beur­teilt.
Dass die Ein­kom­men­steu­er­ermä­ßi­gung für gewerb­li­che Ein­künf­te zur Kom­pen­sa­ti­on der Gewer­be­steu­er­be­las­tung nur für die­se Ein­künf­te die Bemes­sungs­grund­la­ge des Solis redu­ziert, ist ver­fas­sungs­kon­form.
Auch bei einer auto­ma­ti­schen Erfas­sung von Fahr­zei­ten und -stre­cken müs­sen die eben­falls zwin­gen­den Anga­ben zum Zweck der Fahrt zeit­nah ergänzt wer­den.
Die Aus­zah­lung des Rück­kauf­wer­tes einer Ren­ten­ver­si­che­rung auf­grund der Kün­di­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses fällt nicht in die Steu­er­be­güns­ti­gung für außer­or­dent­li­che Ein­künf­te.