Einkommensteuer — Immobilien

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat 2018 die Grund­steu­er in ihrer bis­he­ri­gen Form als ver­fas­sungs­wid­rig ein­ge­stuft und eine ver­fas­sungs­kon­for­me Neu­re­ge­lung ver­langt, die ab 2025 greift.
Die Finanz­be­hör­den haben Bil­lig­keits­maß­nah­men für woh­nungs­wirt­schaft­li­che Unter­neh­men zu einer groß­zü­gi­gen Prü­fung der Vor­aus­set­zun­gen einer erwei­ter­ten Kür­zung bei der Unter­brin­gen von Kriegs­flücht­lin­gen erlas­sen.
Die Ampel­ko­ali­ti­on hat ein wei­te­res Ent­las­tungs­pa­ket beschlos­sen, das auch einen Steu­er­ra­batt von 300 Euro für Arbeit­neh­mer und Selbst­stän­di­ge vor­sieht.
Auch wenn die Berech­nun­gen eines Sta­ti­kers für die Aus­füh­rung einer Hand­wer­k­erleis­tung not­wen­dig sind, sind die Arbei­ten des Sta­ti­kers selbst nicht als Hand­wer­k­erleis­tung steu­er­lich begüns­tigt.
Die Ver­mie­tung ein­zel­ner Räu­me für eini­ge Tage im Jahr ändert nichts an der Befrei­ung von der Besteue­rung eines Spe­ku­la­ti­ons­ge­winns auf­grund einer aus­schließ­li­chen Selbst­nut­zung der Immo­bi­lie.
Die Abfin­dung von Mie­tern nach dem Kauf einer Immo­bi­lie, um schnel­ler Reno­vie­rungs­ar­bei­ten durch­füh­ren zu kön­nen, kann zu her­stel­lungs­na­hen Anschaf­fungs­kos­ten füh­ren.
Auch ohne gro­ßes Jah­res­steu­er­ge­setz im letz­ten Jahr hat sich zum Jah­res­wech­sel wie­der eini­ges geän­dert im Steu­er­recht.
Aus den Kos­ten für eine not­wen­di­ge Dach­re­pa­ra­tur nach Instal­la­ti­on einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge ist kein Vor­steu­er­ab­zug mög­lich.
Die Schen­kung eines Wirt­schafts­guts an ein Fami­li­en­mit­glied mit dem Ziel, den Spe­ku­la­ti­ons­ge­winn aus einem Ver­kauf zu ver­la­gern, ist kein Gestal­tungs­miss­brauch.
In ihrem Koali­ti­ons­ver­trag hat die Ampel­ko­ali­ti­on vie­le geplan­te Ände­run­gen im Steu­er- und Sozi­al­recht fest­ge­schrie­ben.